Ratgeber

Gewusst wie: Verkaufen statt wegwerfen

(akz-o) Die Kinder sind größer geworden, die Wohnung ist neu eingerichtet, die neueste Mode erobert den Kleiderschrank – wohin mit dem Spielzeug, den gebrauchten, aber noch schönen Möbeln und der Kleidung aus der vergangenen Saison? Verkaufen statt wegwerfen: So erhalten die Dinge ein zweites Leben und die Umwelt freut’s. Privatverkäufe lassen sich ohne großen Aufwand über ebay Kleinanzeigen, Nachbarschaftsportale oder Elterngruppen bei Facebook & Co abwickeln – in Coronazeiten übrigens eine gute kontaktlose Alternative zu Flohmärkten und Basaren. Damit Kauf und Verkauf auch wirklich unkompliziert über die Bühne gehen, sollten einige Eckpunkte beachtet werden.

Genaue Produktbeschreibung

In welchem Zustand befindet sich das angebotene Produkt: Sieht es wie neu aus oder hat es bereits Gebrauchsspuren? Ist es funktionstüchtig? Eine ehrliche und genaue Produktbeschreibung beugt Unzufriedenheiten und Reklamationen vor. Am besten auch gleich mehrere Fotos einstellen, die das Produkt von allen Seiten zeigen, damit sich Interessierte ein reelles Bild davon machen können.

Verkaufswert sondieren

Wird ein Produkt zu teuer angeboten, bleibt der Anbieter darauf sitzen. Ist es zu günstig inseriert, geht es zwar weg wie warme Semmeln, der Verkäufer hätte aber mehr Geld einnehmen können. Um einen Anhaltspunkt für die Preisgestaltung zu erhalten, hilft eine Recherche auf den einschlägigen Verkaufsportalen nach Produkten, die hinsichtlich des Alters und Zustands vergleichbar sind.

Kaufleistung quittieren

Ein Käufer ist gefunden – jetzt geht es ans Bezahlen. Wichtig: Der Verkauf bzw. Kauf sollte rechtsgültig dokumentiert und damit abgesichert werden. Das muss nicht kompliziert sein: Mit einem Quittungsformular ist eine rechtliche Absicherung schnell und einfach gewährleistet. Beide Seiten profitieren davon. Der Verkäufer kann belegen, dass er das Produkt zum vereinbarten Preis abgegeben hat, und erhält gleichzeitig einen Beleg, der bei Bedarf dem Finanzamt vorgelegt werden kann. Der Käufer kann dokumentieren, dass er eine Zahlung geleistet hat. Wie notwendig das ist, zeigt folgendes Beispiel. Der Käufer hat eine Anzahlung getätigt, aber der Verkäufer negiert dies und verlangt noch einmal den vollen Preis. Mit einer rechtsgültigen Quittung, wie zum Beispiel vom Quittungsblockerfinder Avery Zweckform, kann der Käufer seine Zahlung sicher belegen.

Beitragssbild: Privat(ver-)käufe sicher mit einer Quittung belegen. Foto: Avery Zweckform/akz-o

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