Landkreis Mühldorf: Verteilungsverfahren der Ukraine-Flüchtlinge
Der Freistaat Bayern hat bereits überproportional viele Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Auch die Aufnahmezahlen des Landkreises Mühldorf a. Inn übertreffen die vorgegebene Quote. Gemäß Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern können daher aktuell nur Personen mit engem verwandtschaftlichen Bezug zum Landkreis oder Personen, die bereits eigenständig auf Dauer Wohnraum anmieten, vor Ort bleiben. Alle anderen müssen in Bundesländer mit geringerer Aufnahmequote verteilt werden.
Da derzeit deutlich weniger Flüchtlinge in den Landkreis kommen, wird die dezentrale Erstaufnahmeeinrichtung im Kulturhof in Mettenheim ab dem 29.06.2022 dauerhaft geschlossen. Künftig wird lediglich eine Notunterkunft im ehemaligen Bäckerwirt in Erharting (Hauptstraße 7) unterhalten. Ankommende Flüchtlinge werden dort untergebracht und versorgt, bis ihre Weiterreise organisiert wurde.
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn bedankt sich besonders bei der Gemeinde Mettenheim sowie den beteiligten Hilfsorganisationen für die Unterstützung und gute Zusammenarbeit in der schwierigen Zeit.
Foto: © unsplash