Blaulicht

A 94: Kontrollen der Autobahnpolizei Mühldorf

Am Dienstag, den 15.03.2022, gegen 11.30 Uhr, wurde durch Beamte der Autobahnpolizei Mühldorf ein 45-jähriger Berufskraftfahrer aus Italien mit seinem Sattelzug an der Anschlussstelle Neuötting einer Kontrolle unterzogen. Hierbei mussten die Beamten feststellen, ein Reifen am Auflieger derart schadhaft war, so dass an eine Weiterfahrt nicht mehr zu denken war. Der Italiener wurde mit einem Bußgeld im dreistelligen Euro-Bereich belegt. Im Anschluss durfte er sich um einen Radwechsel bemühen.

Gegen 14.00 Uhr, wurde durch Beamte der Autobahnpolizei Mühldorf ein 27-jähriger Berufskraftfahrer aus Bosnien mit seinem Kleintransporter-Anhänger-Gespann an der Anschlussstelle Neuötting aus dem Verkehr gezogen. Der Bosnier transportierte gewerblich Gebrauchtfahrzeuge von Deutschland in sein Heimatland. Hinsichtlich der Aufzeichnungen seiner Lenk- und Ruhezeiten nahm es der Berufskraftfahrer nicht allzu genau. Er konnte hierfür so gut wie keine Nachweise erbringen. Erschwerend kam bei der Kontrolle hinzu, dass der Bosnier für den Transport nicht im Besitz einer entsprechenden Genehmigung war. Der Mann wurde wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz und wegen Verstoßes gegen das Güterkraftverkehrsgesetz zur Anzeige gebracht. Für das damit verbundene Bußgeldverfahren durfte der Bosnier eine Sicherheitsleistung im vierstelligen Euro-Bereich hinterlegen.

Gegen 21.30 Uhr, wurde durch Beamte der Autobahnpolizei Mühldorf ein 26-jähriger Berufskraftfahrer aus Rumänien mit seinem Kleintransporter-Anhänger-Gespann an der Anschlussstelle Mühldorf-Nord einer Kontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle mussten die Beamten feststellen, dass der Rumäne keinerlei Aufzeichnungen hinsichtlich seiner vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeit führte. Zudem bestand bei dem Gespann auch der Verdacht der Überladung. Eine Verwiegung der Fahrzeugkombination bestätigte den anfänglichen Verdacht. Das Zugfahrzeug Mercedes war um ein Drittel des zulässigen Gesamtgewichts überladen. Der Rumäne durfte an Ort und Stelle ein Bußgeld im dreistelligen Euro-Bereich hinterlegen, ehe er sich um eine Umladung kümmern durfte.

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