Keine Quarantäne für geboosterte, frisch geimpfte und frisch genesene Kontaktpersonen
Der Freistaat Bayern hat analog zum Bundesbeschluss die Quarantäneregeln angepasst. Demnach müssen sich Geboosterte, Genesene mit anschließend zweimaliger Impfung, vollständig Geimpfte mit anschließender Erkrankung (Impfdurchbruch), sowie frisch vollständig Geimpfte (mehr als 14 Tage und höchstens 90 Tage her) und Genesene (mehr als 28 Tage und höchstens 90 Tage her) als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne begeben.
Bereits in der vergangenen Woche wurden die Vorgabe zur Quarantänedauer von betroffenen Personen von 14 auf zehn Tage verkürzt. Treten keine Symptome auf, besteht die Möglichkeit zur Freitestung ab dem siebten Tag durch einen Antigentest oder Nucleinsäuretest (bei medizinisch/pflegerischem Personal).
Für Kontaktpersonen sowie für positiv getestete Personen gelten somit aktuell folgende Regelungen zur Quarantäne bzw. Isolation (Stand 19.01.2021):
Kontaktpersonen
Dauer | Freitestung | |
Allgemein gilt, unabhängig von der Virus-Variante | 10 Tage | Ab Tag 7 mittels Schnelltest (PCR für medizinisches Personal), wenn symptomfrei |
Kinder und Jugendliche, die eine Schule bzw. Kita besuchen | 10 Tage | Ab Tag 5 mittels Schnelltest |
Von der Quarantäne befreit sind:
- Geboosterte
- Genesene mit anschließend zweimaliger Impfung
- vollständig Geimpfte mit anschließender Erkrankung
- frisch vollständig Geimpfte (mehr als 14 Tage und höchstens 90 Tage her)
- frisch Genesene (mehr als 28 Tage und höchstens 90 Tage her)
Positiv getestete Personen (Indexpersonen):
Dauer | Freitestung | |
Allgemein gilt, unabhängig von der Virus-Variante | 10 Tage | Ab Tag 7 mittels Schnelltest (PCR für medizinisches Personal), wenn vorher 48 Stunden symptomfrei |
Kinder und Jugendliche, die eine Schule bzw. Kita besuchen | 10 Tage | Ab Tag 7 mittels Schnelltest |
Sowohl bei Kontaktpersonen als auch bei positiv Getesteten endet die Quarantäne nach 10 Tagen ohne Abschlusstest. Es sei denn, es liegt bei einem Infizierten noch ein positives Testergebnis von Tag 7 vor oder die Person ist noch nicht 48 Stunden symptomfrei.
Handlungshilfen für Kontaktpersonen und für den Erhalt eines positiven Testergebnisses sind auf der Webseite des Landratsamts zu finden: www.lra-mue.de
Neue Regelung zum Genesenen-Status:
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat die Dauer, wie lange infizierte Personen als genesen gelten, reduziert. Der Genesenen-Status, der bisher einen Zeitraum 6 Monaten umfasste, beginnt nun erst 28 Tage nach der Infektion und verfällt nach 90 Tagen ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests wieder. Diese Änderung ist mit Veröffentlichung am 15.1.2022 auf der Seite des RKI in Kraft getreten. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
Die Vorgaben gelten für alle Genesenen-Nachweise – auch für bereits ausgestellte Nachweise. Die Definition des Genesenen-Status hat auch hinsichtlich der 3G- und 2G-Vorgaben – zum Beispiel beim Zugang zum Arbeitsplatz und zur Gastronomie sowie bei der Nutzung des ÖPNV – Gültigkeit. Eine Anpassung der Corona-Warn-App sowie der CovPass-App ist nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums in Arbeit.