Neuötting: E-Scooter-Fahrer ohne Führerschein und Versicherung
Am 03.12.2021 gegen 16:00 Uhr fuhr ein 32-jährigerer aus dem Landkreis Altötting in Neuötting mit einem E-Scooter in der Bahnhofstraße in Richtung Ludwigsplatz. An dem E-Scooter war kein Versicherungskennzeichen angebracht, weshalb dieser einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Bei der Überprüfung des E-Scooters konnte festgestellt werden, dass dieser eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erreichen kann und auch keine Straßenzulassung besitzt. Dieser Scooter benötigt eine Versicherung mit Versicherungskennzeichen (Klebeplakette) und zum Führen benötigt man bei mehr als 25 km/h eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse AM. Fahrerlaubnisfrei sind nur E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Bis 25 km/h genügt eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Da der Fahrer des Motorrollers weder eine gültige Versicherung noch eine Fahrerlaubnis vorweisen konnte, wird gegen ihn eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.