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Regeln für kulturelle Veranstaltungen weiter gelockert

„Wieder fast wie vor Corona: Das erwartet Besucherinnen und Besucher kultureller Veranstaltungen, wenn dort die 2G- oder 3G plus-Zugangsregel gilt. Dann kann auf die Maskenpflicht und den Mindestabstand verzichtet werden. Auch die Vorgabe einer Personenobergrenze und das Alkoholverbot entfallen dann. Ich habe mich in den vergangenen Tagen massiv dafür eingesetzt, dass der Besuch von Opernhäusern, Theatern und weiteren kulturellen Veranstaltungshäusern dem Besuch von Clubs und Diskotheken gleichgestellt werden kann“, erläutert Kunstminister Bernd Sibler die Bedeutung des Kabinettsbeschlusses vom 4. Oktober 2021 für die Durchführung und den Besuch von kulturellen Veranstaltungen. Der bayerische Ministerrat hatte am Montag beschlossen, dass mit Wirkung vom 6. Oktober erhebliche Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter eingeführt werden, die freiwillig lediglich Geimpfte und Genesene (sog. freiwilliges 2G) sowie auch Getestete mit einem PCR-Test zulassen (sog. freiwilliges 3G plus) zulassen. „Mit der neuen Regelung können wir das ursprüngliche Kulturerlebnis mit der notwendigen Sicherheit angesichts der noch nicht beendeten Pandemie verbinden. Das freut mich sehr, denn es ist ein weiterer Schritt hin zur früheren Normalität.“ Er habe in zahlreichen Gesprächen mit Kulturveranstalterinnen und -veranstaltern sowie Kunstschaffenden bereits durchweg positive Rückmeldungen auf die neue Regelung erhalten, so Sibler.

Gesundheitsminister Klaus Holetschek ergänzt: „Jede Impfung bedeutet einen weiteren Schritt zu mehr Normalität und Freiheit. Aktuell sind fast zwei Drittel der Bayern erstgeimpft, daher können wir diese Veränderungen wagen. Ich freue mich, dass wir gerade auch die Kultur in den Vordergrund stellen, die viele Menschen schmerzlich vermisst haben. Mit der 3G-Regel sowie dem freiwilligen 3G plus oder 2G fahren wir einen umsichtigen Kurs, der Kulturgenuss fast wie früher ermöglicht.“

Veranstalterinnen und Veranstalter bzw. Betreiberinnen und Betreiber kultureller Einrichtungen haben nun die Wahl zwischen verschiedenen Optionen:

3G-Regel bei kleineren Veranstaltungen bis zu 1.000 Personen:

Anwendung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet mit PCR-Test oder Antigen-Schnelltest sowie Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, und noch nicht eingeschulte Kinder), wenn in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten wirdEigene Entscheidung der Veranstalter, ob Gäste mit Abstand von 1,5 Meter platziert werden – dann ohne Maskenpflicht für die Besucher – oder ob auf Mindestabstände verzichtet wird – dann jedoch mit Maskenpflicht für die Besucherkein Alkoholverbotkein personalisierter Kartenverkauf 

3G-Regel bei größeren Veranstaltungen ab 1.000 Personen:

Inzidenzunabhängige Anwendung der 3G-RegelEigene Entscheidung der Veranstalter, ob Gäste mit Abstand von 1,5 Meter platziert werden – dann ohne Maskenpflicht für die Besucher – oder ob auf Mindestabstände verzichtet wird – dann jedoch mit Maskenpflicht für die BesucherPersonenobergrenzen von bis zu maximal 25.000 Personen: Nutzung der Besucherkapazität bis einschließlich 5.000 Personen zu 100 % der Kapazität sowie für den 5.000 Personen überschreitenden Teil zu höchstens 50 % der weiteren KapazitätAlkoholverbotpersonalisierter Kartenverkauf 

Freiwilliges 2G oder 3G plus bei kleineren Veranstaltungen bis zu 1.000 Personen:

inzidenzunabhängige Anwendung von 2G (geimpft, genesen sowie Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben) oder 3G plus (geimpft, genesen oder getestet mit PCR-Test sowie Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen)keine verpflichtenden MindestabständeMaskenpflicht entfälltkein Alkoholverbotkein personalisierter Kartenverkauf 

Freiwilliges 2G oder 3G plus bei größeren Veranstaltungen ab 1.000 Personen:

inzidenzunabhängige Anwendung der 2G- bzw. 3G plus-Regelkeine verpflichtenden MindestabständeMaskenpflicht entfälltPersonenobergrenzen entfallenAlkoholverbot entfälltpersonalisierter Kartenverkauf 

Grundsätzlich bleibt der Appell zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern, wo immer möglich, bestehen.

Sibler betont, dass die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie der Künstlerinnen und Künstler auch bei dieser Regelung eine wichtige Rolle spiele: „Je nach Art der Durchführung haben wir mit dem 3G-Prinzip in Verbindung mit Maskengebot oder Mindestabstand und dem 2G- oder 3G plus-Prinzip alle Vorkehrungen getroffen, dass sich die Besucherinnen und Besucher bei kulturellen Veranstaltungen sicher fühlen können und auch weiterhin effektiv geschützt sind. Das ist mir ein wichtiges Anliegen. Ich setze auf strikte Einlasskontrollen.“ Zudem wiederholt er seinen Aufruf an Kunst- und Kulturliebhaberinnen und -liebhaber, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen: „Nutzen Sie die zahlreichen und leicht zugänglichen Impfangebote im Freistaat. Damit übernehmen Sie Verantwortung nicht nur für sich, sondern auch für Ihre Mitmenschen und die Beschäftigten in den kulturellen Einrichtungen.“

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