Neues Telekommunikationsgesetz offen für verschiedene Vergabeverfahren
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat sich mit seiner Forderung nach einer Reform der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen durchgesetzt. Bei den Verhandlungen zum neuen Telekommunikationsgesetz im Bundesrat schwenkte die Bundesregierung am Freitag auf die bayerische Linie ein. Aiwanger: „Künftig muss es keine teuren Versteigerungen mehr geben und die Mobilfunkanbieter können mehr Geld in die Netze investieren. Das ist ein wichtiger Schritt für den technologischen Fortschritt in Bayern und Deutschland.“
Mit dem Gesetz wird das deutsche Telekommunikationsrecht grundlegend reformiert. Ein wichtiger Punkt war dabei, wie künftig Mobilfunkfrequenzen an die Unternehmen verteilt werden sollen. Bislang konzentrierte sich das Gesetz nur auf das Versteigerungsverfahren. Dabei mussten die Unternehmen in der Vergangenheit hohe Geldbeträge bieten, um Frequenzen zu erhalten. Bayern hat dieses Verfahren schon lange kritisiert. „Jeder Euro sollte in den Netzausbau fließen und nicht die Staatskassen. Eine Versteigerung hilft nur dem Bundesfinanzminister. Wenn der Bund auf Versteigerungserlöse verzichtet, sind strengere Auflagen und ein beschleunigter Mobilfunkausbau möglich“, erklärte Staatsminister Aiwanger.
Aufgrund der bayerischen Initiative wird in dem Gesetz nun die Möglichkeit geschaffen, neben den Versteigerungen auch andere Verfahren wie die sogenannte negative Auktion oder den „Beauty Contest“ anzuwenden. Die Erfahrung aus anderen Staaten zeigt, dass die klassische Frequenzversteigerung nicht einzige Instrument ist, um Frequenzen zuzuteilen. Um eine Gleichwertigkeit aller Verfahren zu ermöglichen, hatte Bayern sogar mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses gedroht. „Wir kämpfen an jeder Front für besseren Mobilfunk“, betonte Aiwanger.
Die Bundesregierung hat nun in einer Protokollerklärung zugesagt, die erforderliche Gesetzesänderung vorzunehmen.
Das neue Telekommunikationsgesetz ist von allergrößter Bedeutung, denn es soll die Weichen hin zu Gigabitgeschwindigkeiten, Glasfaseranschlüssen und 5G-Mobilfunk stellen. Zusammen mit anderen Ländern hat sich Bayern daher intensiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und darauf hingewirkt, dass möglichst alle Regelungen auf das Ziel des Gigabit- und Glasfaser- und Mobilfunkausbaus auszurichten sind. Zudem werden die Rechte der Verbraucher verbessert und ein Rechtsanspruch für schnelles Internet geschaffen.