Lückenhafte Corona-Überprüfungen der Flugpassagiere: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann fordert hohe Bußgelder für Fluggesellschaften
Die Bundespolizei hat bei ihren verstärkten Corona-Gesundheitskontrollen am Münchner Flughafen vom 24. Januar 2021 bis einschließlich 4. Februar 2021 insgesamt 253 Verstöße wegen fehlender ‚Digitaler Einreiseanmeldung‘ (DEA) und 210 Verstöße wegen fehlendem gültigen Corona-Testnachweis trotz entsprechender Verpflichtungen nach der Coronavirus-Einreiseverordnung festgestellt. Dazu kamen 317 Verstöße gegen das Beförderungsverbot gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung durch Fluggesellschaften. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, der sich heute vor Ort ein Bild von den Kontrollen gemacht hat, kritisierte: „Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, vor dem Abflug bei allen Passagieren die erforderlichen Nachweise zu überprüfen. Gegebenenfalls muss der Mitflug verweigert werden.“ Um den Druck auf die Fluggesellschaften zu erhöhen, fordert Herrmann ein Bußgeld von mindestens 10.000 Euro pro Beförderungsverstoß. +++
Dass innerhalb von weniger als zwei Wochen bei hunderten Passagieren die Verpflichtungen nicht eingehalten wurden, ist für Herrmann angesichts der derzeit immer noch angespannten Corona-Lage ein Unding. „Ein einzelner Corona-Infizierter kann eine Riesen-Infektionswelle verursachen, gerade bei den hochansteckenden Mutationen“, warnte der Innenminister.
Ein großes Lob sprach Herrmann der Bundespolizei aus: „Dank der hochengagierten und hervorragenden Arbeit der Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei haben wir hier am Münchner Flughafen ein engmaschiges Kontrollnetz. Das schützt uns vor vermeidbaren Corona-Gefahren.“ Wie Herrmann erläuterte, wird bei den betroffenen Passagieren die DEA beziehungsweise eine schriftliche Ersatzmitteilung nachgeholt, damit die Gesundheitsbehörden die Quarantäneverpflichtungen überwachen können. Ganz besonders wichtig laut Herrmann: „Alle Passagiere ohne gültigen negativen Corona-Test werden von der Polizei zur Teststation am Flughafen begleitet.“
Der Innenminister hob hervor, dass auch die Bayerische Grenzpolizei, zuständig für die Flughäfen Nürnberg und Memmingen, intensiv bei allen Fluggästen die Einhaltung der Corona-Einreiseregeln überwacht und Verstöße anzeigt. Vom 24. Januar 2021 bis einschließlich 4. Februar 2021 wurden an beiden Flughäfen insgesamt 286 Personen festgestellt, die trotz entsprechender Verpflichtung keinen oder keinen gültigen negativen Corona-Testnachweis hatten. In diesen Fällen wurden die Passagiere zur Teststation begleitet. In 99 Fällen erfolgte eine Meldung an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde, weil bei der Kontrolle beispielsweise die DEA nicht vorlag.
Laut Herrmann ist ein möglichst engmaschiges Kontrollnetz nicht nur an Flughäfen notwendig: „Daher habe ich verstärkte Kontrollen von Grenzpendlern, Grenzgängern und Reiserückkehrern durch die Bayerische Grenzpolizei im Rahmen der Schleierfahndung angeordnet.“ Zusätzliche Unterstützung kommt von der Bayerischen Bereitschaftspolizei. „Auch hier bin ich sehr dankbar, dass die Bundespolizei die Corona-Gesundheitskontrollen an der Grenze zu Tschechien und Österreich ebenfalls verstärkt hat“, betonte Herrmann. „Die Abstimmung und Zusammenarbeit unserer Bayerischen Grenzpolizei mit der Bundespolizei ist ausgezeichnet. Dadurch können wir die Kontrolldichte im grenznahen Raum noch weiter erhöhen.“
Foto: 8. Februar 2021: Verstärkte Corona-Kontrollen an Flughäfen: Innenminister Joachim Herrmann hat die lückenhafte Überprüfung der Passagiere durch die Fluggesellschaften kritisiert: „Das ist angesichts der angespannten Corona-Lage ein Unding! Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, vor dem Abflug bei allen Passagieren die erforderlichen Nachweise zu überprüfen. Gegebenenfalls muss der Mitflug verweigert werden.“ Um den Druck auf die Fluggesellschaften zu erhöhen, fordert Herrmann ein Bußgeld von mindestens 10.000 Euro pro Beförderungsverstoß.
Sammy Minkoff, Bayerisches Innenministerium