A94 bei Marktl: Lkw 12,25 Prozent überladen – Fahrer ohne erforderliche Lizenz

Eine Kontrolle auf der A94 bei Marktl hat gleich mehrere Verstöße ans Licht gebracht. Ein 25-jähriger Berufskraftfahrer war mit einem überladenen Lkw-Gespann unterwegs – insgesamt lag das Fahrzeuggespann 12,25 Prozent über dem zulässigen Gewicht. Zudem konnte der Fahrer die für die Fahrt erforderliche Lizenz nicht vorlegen. In Mühldorf fiel unterdessen ein deutlich zu schneller E-Roller auf.

Marktl: Gespann deutlich überladen – Lizenz fehlt

Am Montagnachmittag kontrollierte eine Streifenbesatzung der Autobahnpolizei bei Marktl einen 25-jährigen bosnisch-herzegowinischen Berufskraftfahrer mit seinem Lkw samt Anhänger.

Schon bei der Kontrolle entstand bei den Beamten der Verdacht, dass das Gespann zu schwer sein könnte. Eine Überprüfung auf einer nahegelegenen Brückenwaage bestätigte dies: Sowohl die Zugmaschine als auch der Anhänger waren überladen. Insgesamt brachte das Gespann 12,25 Prozent mehr Gewicht auf die Waage als zulässig.

Zusätzlich konnte der Fahrer die für die Fahrt erforderliche Lizenz nicht vorlegen.

Für die beiden Verstöße musste der 25-Jährige eine Sicherheitsleistung in niedriger vierstelliger Höhe hinterlegen. Erst nachdem die Ladung entsprechend umgeladen worden war, durfte das Gespann seine Fahrt fortsetzen.

Mühldorf: E-Roller fährt fast 40 km/h

Auch in Mühldorf geriet am Montagnachmittag ein E-Roller ins Visier der Polizei. Gegen 13.30 Uhr bemerkte eine Streifenbesatzung im Innenstadtbereich einen 46-jährigen Fahrer, dessen Roller offensichtlich deutlich schneller unterwegs war als erlaubt.

Bei der Nachfahrt bestätigte sich der Verdacht. Die elektronische Geschwindigkeitsanzeige des Streifenwagens zeigte 32 km/h an.

Bei der anschließenden Kontrolle räumte der Mann ein, einen sogenannten Stick eingebaut zu haben, mit dem sein Roller bis zu 38 km/h erreichen könne. Bei der beweissichernden Überprüfung wurde sogar eine Geschwindigkeit von 39 km/h festgestellt.

Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen den 46-Jährigen wurde Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.

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