Bayerische Hochschulinnovationsgesetz aktuellen Herausforderungen angepasst

Die Reform des Hochschulrechts im Jahr 2023 unter dem Motto „Agilität, Exzellenz und Innovation“ hat die Entwicklung der bayerischen Hochschullandschaft zu einem international beachteten, exzellenten Wissenschaftsstandort erfolgreich vorangetrieben. Wissenschaft und Gesellschaft haben sich seitdem jedoch weiter verändert. Um die Erfolgsgeschichte des Wissenschaftsstandorts Bayern fortzuschreiben, passt der Freistaat das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) als agilen Rechtsrahmen an aktuelle Herausforderungen an.

Im Gesetzentwurf sind folgende Schwerpunkte festgehalten:

  • Bayern fordert und fördert den Einsatz Künstlicher Intelligenz und verbietet ein Verbot von KI: Die Fortentwicklung der Künstlichen Intelligenz wird als Aufgabe der Hochschulen definiert, ihr Einsatz in Studium und Lehre wird gesetzlich verankert. In unbeaufsichtigten Prüfungen gilt: Die Hochschulen dürfen KI-Nutzung grundsätzlich nicht verbieten, sollen sie aber in ihren Prüfungsordnungen mit einer Kennzeichnungspflicht verbinden.
  • Bayern duldet keinen Antisemitismus an seinen Hochschulen und setzt ein klares Signal von null Toleranz: Der Freistaat führt neu ein Hochschulordnungsrecht ein, das Ordnungsmaßnahmen von der Rüge bis zum scharfen Schwert der Exmatrikulation vorsieht, insbesondere bei gewalttätigen Übergriffen und anderen vorsätzlichen Handlungen zu Lasten von Mitgliedern oder Angehörigen der Hochschule. Bei rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung zu einer Geldstrafe über 50 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe wegen Straftaten, die den Studienbetrieb gefährden oder stören können, ist zukünftig ein Immatrikulationshindernis vorgesehen.
  • Bayern bringt den schnellsten IP-Transfer Deutschlands auf den Weg: Um Ausgründungen zu fördern, werden die Hochschulen verpflichtet, Verhandlungen mit Unternehmensgründern über die Übertragung oder Lizenzierung von Rechten des geistigen Eigentums wie Patente zu beschleunigen und insbesondere Vertragsmuster zu verwenden. Die Verhandlungen sind in der Regel innerhalb von drei Monaten abzuschließen.
  • Bayern entbürokratisiert und flexibilisiert für mehr Freiheit und sorgt mit einer Vielzahl an Maßnahmen für Erleichterung im Hochschulalltag: So werden beispielsweise verschiedene Regelungen in der Governance der Hochschulen weiter vereinfacht oder gestrichen und die Eigenverantwortung weiter gestärkt. Dazu gehört u. a. die Zulassung von Studieninteressierten mit ausländischen Bildungsnachweisen, die nach den geltenden Regelungen keine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland vermitteln würden, durch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HaW) selbst oder ein vereinfachtes Verfahren zur Einrichtung von Teilzeitstudiengängen. Auch die Organstruktur der Studierendenwerke wird verschlankt, um die Entscheidungsfindung zu beschleunigen.
  • Bayern sorgt für Exzellenz und Transparenz und setzt aus der praktischen Erfahrung heraus Vorschläge der Hochschulen und Hochschulverbünde um: Die Hochschulen erhalten zum Beispiel die Möglichkeit, gemeinsame Einrichtungen zu schaffen sowie kleine flexible Lerneinheiten wie sogenannte Microcredentials anzubieten, ohne eine Immatrikulation zu verlangen. Zudem wird u. a. die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Fernprüfungen verstetigt und eine Rechtsgrundlage zur Installation von Software und Softwarekomponenten zur Verhinderung von Täuschungshandlungen geschaffen. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften können künftig in gesonderten Promotionsstudiengängen wie die Universitäten den Grad „Doctor of Philosophy (Ph.D.)“ verleihen.

Mehr Raum für Innovation und weniger Mikrosteuerung: Das BayHIG bildet seit 2023 den Innovationsrahmen für die Hightech Agenda Bayern. Wesentliche Elemente der damaligen Reform, die weiterhin gelten, waren u. a. die Einführung des Promotionsrechts an Hochschulen für angewandte Wissenschaften bzw. Technischen Hochschulen, die Modernisierung des Berufungsrechts, eine klare Definition von Gründungsförderung und Technologietransfer als Hochschulaufgabe sowie die Möglichkeit, dass Hochschulen als Bauherren fungieren können.

Beitragsbild: Hauptgebäude der Ludwig-Maximilians-Universität München; Von Diego Delso, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=21636307

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