Marktl – Verdacht auf Fahren unter Cannabiseinfluss
Beamte der Bundespolizei kontrollierten am Montagabend gemeinsam mit der Autobahnpolizeistation Mühldorf auf der A94 in Fahrtrichtung Passau auf Höhe Marktl einen polnischen Pkw. Der 28-jährige Fahrer war zuvor durch eine unsichere Fahrweise mit leichten Schlangenlinien aufgefallen.
Bereits bei der Kontrolle nahmen die Einsatzkräfte Cannabisgeruch im Fahrzeuginneren wahr. Ein durchgeführter Drogentest verlief positiv. Die Weiterfahrt wurde daraufhin unterbunden. Der Fahrer musste sich einer Blutentnahme unterziehen und zudem eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich hinterlegen.
Schwindegg – Reifenpanne führt zu Fahndungstreffer
Eine Reifenpanne im Baustellenbereich der A94 bei Schwindegg brachte am Montagabend einen Fahndungstreffer ans Licht. Ein mit drei Personen besetzter ukrainischer Kleintransporter war liegen geblieben und wurde von einer Streife der Autobahnpolizeistation Mühldorf überprüft.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug von einer anderen Polizeidienststelle zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Nach der Feststellung der Personalien aller Insassen wurde der Kleintransporter abgeschleppt. Die drei Personen konnten ihre Reise anschließend fortsetzen.
Mühldorf – Zwei Fahrzeuge innerhalb kurzer Zeit stillgelegt
Bei Verkehrskontrollen im Stadtgebiet Mühldorf haben Beamte der Autobahnpolizeistation Mühldorf am Freitagabend innerhalb von rund einer halben Stunde zwei Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen.
Zunächst kontrollierten die Polizisten einen Opel mit roten Oldtimerkennzeichen. An dem historischen Fahrzeug stellten sie zahlreiche tuningtypische Veränderungen fest, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprachen. Der Pkw wurde zur weiteren Begutachtung sichergestellt.
Kurz darauf fiel den Beamten ein Motorrad auf, dessen Abgasanlage, Frontscheinwerfer sowie weitere An- und Umbauten ebenfalls nicht den Vorschriften entsprachen. Auch dieses Fahrzeug wurde zur weiteren technischen Überprüfung sichergestellt.
Auf beide Fahrer kommen nun Ordnungswidrigkeitenverfahren nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis zu.