Modernisierung, Entbürokratisierung und Digitalisierung der Denkmalpflege
Nach der Reform des Bayerischen Denkmalschutzes im Jahr 2023 und der Öffnung der Denkmalpflege für die Nutzung regenerativer Energien, der Einführung eines sogenannten Schatzregals sowie dem grundsätzlichen Verbot des Einsatzes von Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern folgt 2025 ein weiterer Meilenstein für die Denkmalpflege, zu dem der Ministerrat heute die Einleitung der Verbandsanhörung beschlossen hat.
Mit der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird die Denkmalpflege modernisiert und von überflüssiger Bürokratie entlastet – bei gleichbleibend hohem Schutz unseres kulturellen Erbes. Unter dem Leitspruch „Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren“ wird die Denkmalpflege in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesdenkmalrat moderner, effizienter und bürgernäher gestaltet. Dazu werden insbesondere Regelungen abgeschafft, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, und durch flexiblere und praxistauglichere Verfahren ersetzt.
Mehr Vertrauen schafft künftig ein Denkmalpflegewerk als bundesweit neues Instrument: Dadurch sind sämtliche Pflegemaßnahmen, die im Einklang mit diesem Instrumentarium durchgeführt werden, erlaubnisfrei. Für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern wird außerdem ein verbindlicher Katalog erlaubnisfreier Vorhaben im Bayerischen Denkmalschutzgesetz verankert. Bei Einzelbaudenkmälern ohne Denkmalwert im Inneren beschränkt sich die Erlaubnispflicht künftig konsequent auf Veränderungen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen.
Weniger Vorschriften ergeben sich durch die vollständige Abschaffung der Liste der beweglichen Denkmäler sowie den Wegfall der Regelung zu Grabungsschutzgebieten. Dadurch werden überholte Vorgaben gezielt reduziert und die Denkmalpflege wird spürbar entlastet.
Schnellere Verfahren ergeben sich vor allem aus der Verkürzung von Fristen und dem Abbau von Hürden für eine Digitalisierung der Verfahrensabläufe. So können denkmalschutzrechtliche Prozesse künftig einfacher und zügiger durchgeführt werden.
Mit der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes schafft Bayern das modernste Denkmalschutzgesetz Deutschlands. Es verbindet Tradition mit Fortschritt und macht den Denkmalschutz in Bayern effizienter, bürgernäher und zukunftsfähig.
Beitragsbild: Wasserburg © inn-sider.de