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Windenenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Verpflichtende Regelung zur Beteiligung der Bürger und Gemeinden

Aiwanger: „Gemeinden und Anwohner werden an der Wertschöpfung der Erneuerbaren Energien beteiligt“

MÜNCHEN  Der Ministerrat hat auf Initiative von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger beschlossen, eine verpflichtende Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an neuen Windkraft- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen einzuführen. Dieses Gesetz wird nun nach der Verbandsanhörung dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger betont, dass die lokale Akzeptanz ein entscheidender Faktor für das Gelingen der Energiewende ist: „Durch die Beteiligung der Gemeinden und Bürger an Anlagen vor Ort sehen wir eine Möglichkeit, die Akzeptanz für die Energiewende weiter zu stärken. Künftig müssen bei einem Windrad von über 50 Metern oder eine PV-Freiflächenanlage von mindestens fünf Megawatt insgesamt 0,3 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde an Gemeinde und Bürgerbeteiligungsprojekte gehen. Für einen Gemeinderat, der über Flächen für Windkraft und Photovoltaik debattiert, könnte das einen großen Unterschied machen. Es ist durchaus relevant, ob jährlich beispielsweise 30.000 Euro zusätzlich in die Kasse kommen. Es war uns wichtig, das zu beschließen. Wir warten hier nicht auf den Bund.“

Die Beteiligungspflicht gilt für Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer installierten Leistung von über fünf Megawatt. Ausgenommen sind Projekte von Bürgerenergiegesellschaften oder für spezielle Photovoltaikanlagen, wie Agri- oder Floating-PV. 

Die Regelung sieht vor, dass sich Vorhabenträger von diesen Anlagen mit den Gemeinden auf eine individuelle Beteiligungsvereinbarung einigen. Die Möglichkeiten reichen von einer Beteiligung an der Projektgesellschaft hin zu vergünstigten Stromtarifen oder der Finanzierung gemeinnütziger Projekte. Weitere Maßnahmen können etwa der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektromobilität sein. Insgesamt sollen Gemeinden und Anwohner Teilhabemöglichkeiten in einem Wert von 0,3 Cent pro Kilowattstunde erhalten.

Bei Windenergieanlagen sind sämtliche Gemeinden in einem 2,5 Kilometer-Radius um die Anlagen sowie zusätzlich die Einwohner mit Hauptwohnsitz in diesen Gemeinden beteiligungsberechtigt. Damit profitieren nicht nur die Standort- und Nachbargemeinden, sondern auch die Bürger. Bei PV-Anlagen profitieren die jeweiligen Standortgemeinden sowie deren Einwohner.

Der Bundesgesetzgeber hat mit § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine freiwillige Regelung zur finanziellen Beteiligung von Kommunen geschaffen. Bürger profitieren dabei nur indirekt. Eine bundesweit einheitliche Regelung ist derzeit nicht in Sicht, weshalb Bayern eine eigene verbindliche Regelung entwickelt hat.

Beitragsbild: Windkraft_alex-eckermann-ofdFj1bUKQw-unsplash

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