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„Weniger ins Land – Maßnahmen zur sofortigen Reduktion des Zuzugsgeschehens“ und „Mehr aus dem Land – Maßnahmen für eine konsequente Rückführungspolitik“

Der schreckliche Angriff am 22. Januar 2025 in Aschaffenburg reiht sich ein in die tragischen Vorfälle von Magdeburg, Solingen und Mannheim. Die Staatsregierung fordert die Bundesregierung mit zwei Bundesratsinitiativen dazu auf, endlich Konsequenzen zu ziehen und eine klare Wende in der Migrationspolitik zu vollziehen. Der Ministerrat hat zwei Entschließungsanträge beschlossen. Bayern fordert darin den Bund auf, Maßnahmen zu ergreifen, die das Zugangsgeschehen sofort reduzieren und die Rückführungssituation grundlegend verbessern.

Mit dem Elf-Punkte-Entschließungsantrag für eine konsequente Rückführungspolitik setzt sich Bayern dafür ein, dass die Bundesregierung die generellen Voraussetzungen für Abschiebungen, insbesondere von Straftäten und Gefährdern nach Afghanistan und Syrien schafft. Der Bund muss außerdem die rechtlichen Voraussetzungen für einen Sofort-Arrest für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder schaffen.

Weitere bayerische Forderungen sind Rückführungsabkommen mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern, die vollständige und alleinige Übernahme der Dublin-Verfahren durch den Bund sowie dessen Einsatz zur kurzfristigen Beseitigung von massiven Defiziten bei Dublin-Überstellungen. Die Bundesregierung muss sich nachhaltig für eine verbesserte Funktionsfähigkeit des Dublin-Systems und insbesondere die Herstellung der tatsächlichen und nachhaltigen Rücknahmebereitschaft anderer EU-Mitgliedstaaten einsetzen.

Der Bund soll zentrale Bundesausreisezentren, etwa an den großen deutschen Flughäfen, errichten und die Befugnisse der Bundespolizei erweitern, ausreisepflichtige Personen festzuhalten oder festzunehmen.

Darüber hinaus müssen die Regeln für Ausreisepflichtige verschärft und auch stärkere Sanktionen bei ungeklärter Identität geschaffen werden. Auch auf EU-Ebene muss sich der Bund für eine Reform der Rückführungs-Richtlinie einsetzen. Die Regelungskompetenzen sollen hier wieder in die Hände der Mitgliedstaaten fallen.

Ebenso sollen die mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgenommenen Erleichterungen zurückgenommen werden. Außerdem müssen Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit, die wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung oder einer sonstigen schweren staatsgefährdenden Straftat rechtkräftig verurteilt werden, die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verlieren.

Zur Reduktion des Zugangsgeschehens fordert Bayern vom Bund in einem weiteren Zehn-Punkte-Entschließungsantrag, auch Asylsuchende an der Grenze konsequent zurückzuweisen. Die Staatsregierung hält das für rechtlich zulässig, praktisch möglich und mit Blick auf die gegenwärtige Lage geboten. Die nationalen Grenzkontrollen sind fortzuführen und die Bundespolizei muss durch bis zu 10.000 Stellen verstärkt werden. Zuvor soll der Bund die Polizeien der Länder in die Lage versetzen, selbst Zurückweisungen an den Grenzen vornehmen zu können und hierfür die notwendigen Änderungen der einschlägigen Gesetze und Verwaltungsabkommen veranlassen.

Die Bundesregierung ist in der Verantwortung, sich über die laufenden und schwierigen Reformen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hinaus für eine grundlegendere Weiterentwicklung des Asylrechts auf europäischer und nationaler Ebene einzusetzen und diese anzustoßen. Hierbei ist die Weiterentwicklung des subjektiven Rechts auf Gewährung eines Schutzstatus hin zu einer objektiven Gewährleistung im Unionsrecht und im deutschen Verfassungsrecht erforderlich.

Darüber hinaus muss der subsidiäre Schutz in seiner jetzigen Form abgeschafft, der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, unter Beachtung des Völkerrechts, unverzüglich bis auf weiteres ausgesetzt und freiwillige Bundesaufnahmeprogramme beendet werden. Die Auswahl der Personen, die über Aufnahmeprogramme zu uns kommen dürfen, darf nicht NGO´s überlassen werden.

Ebenso fordert Bayern, endlich die Liste der sicheren Herkunftsstaaten unverzüglich auf Algerien, Marokko, Tunesien, Armenien und Indien auszuweiten und Ergebnisse zur rechtlichen und praktischen Umsetzbarkeit von Asylverfahren in Drittstaaten vorzulegen.

Neben dringend notwendigen Leistungskürzungen bei vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerbern, müssen Bezahlkarten-Umgehungen effektiv beendet und entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen werden.

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