Stand der Digitalisierung der bayerischen Justiz
Die Bayerische Staatsregierung treibt die Digitalisierung der Justiz weiter voran. Ziel ist es, für Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich erreichbar, transparent und effizient zu sein.
Die Bayerische Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen – ohne dabei die Risiken aus dem Blick zu verlieren.
Bis Ende 2025 muss die elektronische Akte an allen deutschen Gerichten eingeführt sein. Die Regeleinführung der E-Akte an allen bayerischen Gerichten in Zivil-, Familien- und Immobiliarvollstreckungs- sowie in Betreuungs-, Grundbuch- und Insolvenzsachen ist abgeschlossen. Die Regeleinführung in Nachlasssachen hat im Oktober 2024 begonnen. Anfang November folgte der Beginn der Regeleinführung bei den Straf- und Bußgeldsachen. Bislang wurden bereits mehr als 1,5 Mio. Verfahren rein elektronisch geführt, dazu zuletzt etwa 370.000 elektronische Nachrichten pro Woche über den elektronischen Rechtsverkehr ausgetauscht. Alle 99 bayerischen Gerichte haben Zugang zu mindestens einer Videokonferenzanlage. Daneben setzt die Justiz auf ein Videokonferenz-Tool, das bayernweit freigegeben wurde.
Auch der Zivilprozess muss modernisiert werden.
Auf Initiative Bayerns hat die länderübergreifende Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ vergangenen Freitag ihren Abschlussbericht mit zahlreichen Vorschlägen präsentiert. Die Vorschläge der Kommission müssen jetzt zeitnah diskutiert und die Modernisierung des Zivilprozesses umgesetzt werden. Das ist eine zentrale Aufgabe des nächsten Bundesjustizministers bzw. der nächsten Bundesjustizministerin.
Die Digitalisierung führt zu großen Chancen, aber auch zu großen Herausforderungen. Die Bekämpfung von Cybercrime steht dabei ganz oben auf der Agenda. Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelte Zentralstelle Cybercrime Bayern entwickelt zusammen mit renommierten Forschungseinrichtungen zahlreiche innovative Ermittlungswerkzeuge wie den Dark Web Monitor (Analysetool für das Dark Web), GraphSense (Blockchain-Analysetool) oder den „BigPhish“ (ein Tool das Phishing-Domains frühzeitig erkennt). Zum Schutz der justizeigenen IT-Systeme vor Cyberangriffen konnten wichtige Meilensteine wie etwa ein zentrales Sicherheitsmonitoring erreicht werden.
Neben Risiken durch Cyberkriminalität ist die Justiz auch stark durch Massenverfahren gefordert. Die bayerische Justiz treibt auch deshalb den Einsatz innovativer Informationstechnologie („Legal Tech“) und Künstlicher Intelligenz voran, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten. Beispielsweise beteiligt sich die bayerische Justiz daran, innovative Projekte zu erproben oder zu entwickeln, beispielweise einen Prototyp zur Anonymisierung von Gerichtsurteilen oder digitale Tools zur Entlastung der Gerichte bei Massenverfahren wie Fluggastklagen. Die Entscheidung muss am Ende aber immer ein Mensch treffen.
Beitragbild: Amtsgericht Altötting © inn-sider.de