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Sprachstandserhebungen und verpflichtender Sprachförderung im Freistaat 

Gute Deutschkenntnisse sind elementare Voraussetzung für den schulischen Erfolg und bilden die Grundlage für den zukünftigen Lebensweg. Wie im Rahmen der PISA-Offensive angekündigt, wird daher künftig bereits eineinhalb Jahre vor der Einschulung der Sprachstand aller bayerischen Kinder festgestellt. Im Falle sprachlicher Defizite ist der verpflichtende Besuch einer Kindertagesstätte mit einem Vorkurs Deutsch zur gezielten Förderung des Deutscherwerbs vorgesehen.

Das Bayerische Kultusministerium hat hierfür gemeinsam mit dem Sozialministerium, dem Innenministerium und unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums ein umfassendes Konzept entwickelt. Ziel ist es, mehr Verbindlichkeit und bessere Durchsetzungsmöglichkeiten zu schaffen, um alle Kinder zu erreichen und bestmöglich fördern zu können.

Die Feststellung des Sprachstands erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

1. Fest etablierter Sprachtest im vorletzten Kita-Jahr: Alle Kinder werden auf ihre Sprachkenntnisse getestet. Aus einem festgestellten Förderbedarf folgt die Verpflichtung zum Besuch einer Kita mit integriertem Vorkurs Deutsch.

2. Sprachscreening bei der Schulanmeldung: Kinder, die noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse und -fertigkeiten verfügen und noch keine Fördermaßnahme durchlaufen haben, werden von der Einschulung zurückgestellt und zum Besuch einer Kita mit einem integriertem Vorkurs Deutsch verpflichtet.

Die neu eingeführte Sprachstandserhebung bei den 4,5-Jährigen erfolgt durch die öffentlichen Grundschulen. Bei Erklärung einer staatlich geförderten Kita, dass kein erheblicher Sprachförderbedarf besteht, ist eine Teilnahme an der Sprachstandserhebung an der Grundschule nicht erforderlich. Das Bayerische Kultusministerium unterstützt die Schulen durch die zentrale Bereitstellung eines wissenschaftsbasierten Instruments sowie zusätzliche personelle Ressourcen.

Das neue Verfahren einer Sprachstandserhebung im vorletzten Kindergartenjahr wird erstmals für Kinder angewendet, die im September 2026 eingeschult werden sollen. Zu Beginn des Jahres 2025 erhalten die Eltern von der zuständigen Grundschule ein Schreiben mit allen wesentlichen Informationen.

Beitragsbild: © inn-sider.de

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