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Situation an den Schulen

München/Mühldorf. Während im zweiten, verschärften Corona-Lockdown seit Mitte Dezember 2020 viele Betriebe noch auf die versprochenen Hilfen der Bundesrepublik Deutschland aus Berlin warten, kämpfen landesweit Schüler, Eltern und Lehrer mit dem sogenannten Home-Schooling.

Viele Kinder mussten schon im ersten Halbjahr 2020 von Mitte März bis zu den Sommerferien auf einen geregelten Schul-Unterricht verzichten. Seit Dezember finden sie sich in denselben Verhältnissen wie zu Beginn der Pandemie wieder. Was die politisch Verantwortlichen in dieser Zeit geändert haben? Die Begrifflichkeiten: Zunächst sprachen sie von Home-Schooling, später von Distanz-, dann von Hybrid- und zwischendurch von Wechselunterricht.
Auf eine im Sommer versprochene „Schul-Cloud“ warten Schüler, Eltern und Lehrer immer noch vergebens, die staatliche Lern-Plattform „mebis“ in Bayern machte hingegen Schlagzeilen, allerdings keine positiven. Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) steht seither unter Druck. „Das muss im Januar jetzt mal klar funktionieren für alle, und zwar mit einer einheitlichen Linie“, befahl Ministerpräsident Markus Söder im Dezember 2020 in einem Interview bei „Bayern 3“.

Söder war vorher allerdings selbst jahrelang Finanzminister in Bayern und hatte damals wohl nicht gerade die Digitalisierung oder Ausstattung der Schullandschaft auf dem Schirm.
Nach all den Beschwichtigungen und Versprechen auf Besserungen, wichen deshalb viele Schulen ab Januar 2021 auf andere Lernplattformen aus. Berufsschulen in Niederbayern kauften über die Mittel von Fördervereinen eigenständig Lizenzen für Microsoft Teams, um diese Plattform weiterhin verwenden zu können.
Doch in den Grundschulen ist diese Software nicht erlaubt.

Dagegen meldete der Bayerische Rundfunk zum Schulstart am 11. Januar, dass die staatliche Lernplattform Mebis besser laufe – allerdings zeitweise mit Problemen. Laut dem BR gab es Nachmittags einen „vorübergehenden Ausfall“, was allerdings in weiten Teilen Oberbayerns weder Eltern, noch Schüler oder Lehrer bestätigen konnten. Vom Landkreis Berchtesgadener Land über Traunstein, Mühldorf bis nach Dachau konnte von einem funktionierendem Video-Unterricht nirgends die Rede sein. Die BR-Meldung war damit für viele GEZ-Zahler schulpflichtiger Kinder ein purer Schlag ins Gesicht.

Überhaupt scheint es, als würden Medien und Gesellschaft das Thema Video-Unterricht unterschiedlich interpretieren. Denn die Kinder, sofern sie überhaupt über das private, technische Equipment verfügen, werden keinesfalls die regulären Schulstunden vor dem Laptop beschult. Vom Schulanfänger bis zur vierten Klasse gibt es morgens eine Schulstunde zur Einweisung, Mittags vielleicht noch eine weitere Fragestunde und ansonsten sind die Kinder auf sich alleine gestellt, zur Erledigung der Schulaufgaben. Viele Eltern, die nebenbei eigentlich im Home-Office arbeiten sollten, müssen so nebenbei ganztägig Hausaufgaben miterledigen. Sie sind derzeit Eltern, Lehrer und Freundes-Ersatz in einem.

Mancher dürfte da mit Grauen an die Sprüche von Ministerpräsident Söder in den vergangenen Jahren denken, als dieser in Bayerns Bierzelten dem Wahlvolk predigte: Sein Vater habe gesagt – entweder er lerne in der Schule oder er solle Maurer werden. Hätte es zu Söder Schulzeit Home-Schooling, Distanz-, Hybrid- oder Wechselunterricht gegeben, wer weiß, wie die schulische Laufenbahn und damit die Karriere des bayerischen Ministerpräsidenten geendet hätte?

Von Seiten des Kultusministeriums heißt es übrigens, dass „schriftliche Leistungsnachweise (z. B. Probearbeiten, Schulaufgaben, Stegreifaufgaben) grundsätzlich im Präsenzunterricht erbracht“ werden. Also nicht im Home-Schooling. Während der Zeit der Schulschließung“, die nun über den Januar hinweg bis weit in den Februar andauern werden, „und des reinen Distanzunterrichts für alle Schülerinnen und Schüler“ sei es nicht zulässig, „Nachholschulaufgaben etc. an der Schule vor Ort durchzuführen (auch dann nicht, wenn nur ein Schüler oder eine Schülerin betroffen ist).“

Was allerdings mündliche Leistungsnachweise betreffe, so das Kultusministerium, könnten diese „dagegen im Distanzunterricht – abhängig von den Voraussetzungen vor Ort (bspw. technische Möglichkeiten, Alter der Schülerinnen und Schüler etc.) – durchaus erbracht werden.“ Das heißt, die Schüler werden im Home-Schooling vor den privat-Geräten vom der ersten bis in höhere Jahrgangsstufen auch benotet.

Laut dem Kultusministerium wären dazu „vor allem die folgenden Formate geeignet:
Referate, Kurzreferate, Rechenschaftsablagen, mündliche Leistungserhebungen, Vorstellen von Arbeitsergebnissen.“ Zudem „dürfen im Distanzunterricht behandelte Inhalte (…) auch Teil von Leistungserhebungen sein.“ Dies wurde in der Schulordnung (§ 19 Abs. 4 Satz 1) geregelt. Immerhin eine neue Regelung, trotz vielerorts schwachen Internet-Anbindungen. Wenn auch zu Lasten von Schülern, Eltern und Lehrern. Die hat Söders Regierungsmannschaft seit dem Pandemie-Beginn aber immerhin durchgezogen.

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html

Gastbeitrag von Michael Wengler

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