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Schulen und Kitas im Landkreis Mühldorf ab morgen wieder geöffnet

Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 92,3 (RKI Stand 08.03.2021, 3.10 Uhr) können Schulen und Kitas ab morgen, Dienstag, 08.03.2021 vorerst wieder öffnen. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Es findet für die Klassen 1-4 an den Grundschulen und Förderzentren sowie für die Abschlussklassen Wechsel- bzw. Präsenzunterricht statt. Präsenzunterricht kann stattfinden, sofern die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten wird. Zu den genannten Abschlussklassen zählen laut Bay. Kultusministerium:

  • die Jahrgangsstufen 9 und 10 sowie die Vorbereitungsklassen 2 an Mittelschulen und Förderzentren,
  • die Jahrgangsstufe 9 einschließlich der jahrgangskombinierten Klassen mit Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 9 an Mittelschulen die Deutschklassen
  • die Jahrgangsstufe 10 an den Realschulen
  • die Jahrgangsstufe 3 bzw. 4  an den 3-stufigen Abendrealschulen bzw.  der 4-stufigen Abendrealschule
  • die Jahrgangsstufe 10 an den 3-stufigen und 4-stufigen Wirtschaftsschulen sowie an den 2-stufigen Wirtschaftsschulen die Jahrgangsstufe 11
  • die Jahrgangsstufe 12 an Gymnasien
  • die Jahrgangsstufe III an den Abendgymnasien und den Kollegs
  • die Jahrgangsstufen 12 und 13 an den Beruflichen Oberschulen
  • die Jahrgangsstufen an allen sonstigen beruflichen Schulen, in welchen Schülerinnen und Schüler bis zum 31. Juli 2021 Abschlüsse (einschließlich Kammerprüfungen) erwerben
  • an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind wieder geöffnet. Die Betreuung muss bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 in festen Gruppen stattfinden. Sollte der Inzidenzwert in dieser Woche wieder die 100-Grenze überschreiten, müssen ab dem nächsten Tag die Einrichtungen bzw. die Schulen wieder geschlossen werden. Ab dem 15. März gelten geänderte Vorgaben für die Öffnung der Schulen und Kindertageseinrichtungen: Jeweils am Freitag jeder Wochewird die Inzidenzeinstufung (größer oder kleiner 50 bzw. 100) durch das Landratsamt durch amtliche Bekanntmachung bestimmt. Die maßgeblichen Regelungen gelten dann für die Dauer der gesamten darauffolgenden Kalenderwoche.

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