Neue Versicherungskennzeichen seit 1. März 2025: Polizei kontrolliert und leitet Verfahren ein
Seit dem 1. März 2025 müssen alle Fahrer von E-Scootern, Mofas und Mopeds ein gültiges Versicherungskennzeichen an ihrem Fahrzeug anbringen. Dies betrifft nicht nur Fahrzeuge im Bereich der Motorroller und Mofas, sondern auch E-Scooter, die mittlerweile weit verbreitet sind. Die Polizeiinspektion Waldkraiburg hat in den letzten Tagen bereits mehrfach auf diese neue Regelung hingewiesen.
Am Donnerstagmorgen, gegen 07:00 Uhr, kontrollierte eine Polizeistreife in der Teplitzer Straße in Waldkraiburg einen 40-jährigen Mann, der mit seinem E-Scooter unterwegs war. Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrer kein gültiges Versicherungskennzeichen vorweisen konnte. Dies führte zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, und die Weiterfahrt des Mannes wurde untersagt.
Nicht viel besser erging es einem 35-jährigen Mann aus Haag in Oberbayern. Er wurde von der Polizei in der Rosenberger Straße kontrolliert, als er ebenfalls ohne das notwendige Versicherungskennzeichen unterwegs war. Auch hier erfolgte eine Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz, und der Fahrer musste seinen E-Scooter stehen lassen.
Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt vor, dass für alle motorisierten Zweiräder, die auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein muss. Dies dient dem Schutz von Unfallbeteiligten und Dritten im Falle eine
Beitragsbild: Sebastian Namyslik, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons