Blaulicht

Mühldorf a. Inn: Gesuchter mit drei Haftbefehlen festgenommen

Ein 32-jähriger gebürtiger Mühldorfer wurde seit Jahren von der Staatsanwaltschaft Traunstein mit drei Haftbefehlen europaweit gesucht. Der Mann war wegen Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz, wegen eines Vergehens der falschen Verdächtigung und wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu Freiheitsstrafen von insgesamt 3 Jahren, 8 Monaten und 13 Tagen verurteilt worden.

Weiterhin wurde er wegen einem neuen und laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Betrugs gesucht. Seit den Verurteilungen war er auf der Flucht und wie vom Erdboden verschluckt. Nach polizeilichen Erkenntnissen hatte sich der Mann über längere Zeit ins Ausland abgesetzt.

Weiterführende Ermittlungsarbeit von Beamten der Polizeiinspektion Mühldorf erbrachten Anfang März diesen Jahres einen möglichen Aufenthaltsort bzw. Unterschlupf des 32-jährigen in Mühldorf.
Die Mühldorfer Beamten sollten Recht behalten: Am 12.03.21 klickten bei dem 32-jährigen die Handschellen. Zunächst hatte er noch versucht über den Balkon einer Wohnung in Mühldorf zu flüchten. Er sah sich aber auch dort, unterhalb des Balkons, Polizeibeamten gegenüber und ließ sich deshalb widerstandslos in der Wohnung festnehmen.
Bei der Festnahme nahmen die eingesetzten Polizeibeamten bereits einen auffälligen, süßlichen Geruch wahr und staunten wenig später nicht schlecht: In seinem Unterschlupf hatte sich der Mühldorfer eine professionelle Marihuana-Aufzuchtanlage aufgebaut. Zudem konnten noch geringe Mengen an Cannabis fest- und sichergestellt werden.
Schlussendlich war jetzt noch der grüne Daumen der eingesetzten Beamten gefragt, um eine sachgemäße und beweissichere Ernte der Marihuanapflanzen zu gewährleisten.

Bei dem polizeilichen Einsatz der Mühldorfer Polizei unterstützten ein Diensthundeführer der Operativen Ergänzungsdienste Traunstein und Beamte der Polizeiinspektion Waldkraiburg.

Der Gesuchte wurde noch am 12.03.21 in die JVA Landshut eingeliefert. Neben dem bereits laufenden Verfahren wegen Betrugs, wurde ein neues Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

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