Bürger- und Gemeindebeteiligung an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Bürger und Gemeinden in Bayern sollen finanzielle Teilhabemöglichkeiten an neuen Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen erhalten. Eine entsprechende Regelung zur Einführung einer solchen verpflichtenden Bürger- und Gemeindebeteiligung wurde im Kabinett heute beschlossen. Die ersten Eckpunkte wurden dort bereits im Juli vorgestellt. Die gesetzliche Regelung soll dazu beitragen, die Akzeptanz für die Energiewende zu steigern und somit auch die Erfolgschancen für Wind- und Photovoltaik-Projekte zu verbessern.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich Vorhabenträger neuer Anlagen mit den jeweiligen Gemeinden über eine individuelle Beteiligungsvereinbarung einigen müssen. Im Ergebnis muss eine solche Vereinbarung eine finanzielle Beteiligung für alle beteiligungsberechtigten Gemeinden – d.h. bei Windenergieanlagen alle Gemeinden in einem 2,5 km-Radius um die Anlage und bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen die jeweilige Standortgemeinde –, sowie zusätzlich auch für deren Einwohner vorsehen. Das Angebot, das der Vorhabenträger hierfür vorzulegen hat, hat dabei einem Wert von insgesamt 0,3 Cent pro Kilowattstunde zu entsprechen. Für die Gemeinden sind davon 0,2 und für die Anwohner 0,1 Cent pro Kilowattstunde vorzusehen. Dafür wird eine Vielzahl an Beteiligungsoptionen zur Auswahl gestellt (z. B. Beteiligung an der Projektgesellschaft, Angebot zum Kauf einer oder mehrerer Anlagen oder Anlagenteile, vergünstigte Stromtarife, Direktzahlungen an Gemeinden oder Bürger, finanzielle Beteiligung über Anlageprodukte). Auch eine Zahlung an betroffene Kommunen nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz, für die der Vorhabenträger vom jeweiligen Netzbetreiber eine Erstattung verlangen kann, kann Teil einer solchen Vereinbarung sein. Durch die große Gestaltungsfreiheit wird eine passgenaue Lösung vor Ort ermöglicht. Gleichzeitig sichert die vorgegebene Beteiligungshöhe eine angemessene Beteiligung der Gemeinden und Anwohner.
Wird innerhalb eines Jahres keine Beteiligungsvereinbarung abgeschlossen, kann beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ein Antrag gestellt werden, um den Vorhabenträger durch Bescheid zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe in Höhe von 0,3 Cent pro Kilowattstunde zu verpflichten, die unter den beteiligungsberechtigten Gemeinden verteilt werden. Die Mittel, die den Gemeinden zufließen, haben diese zweckgebunden zur Steigerung der Akzeptanz bei ihren Einwohnern einzusetzen.
Neben zahlreichen bereits ergriffenen Maßnahmen setzt die Staatsregierung mit dieser Teilhabregelung einen Meilenstein zur Akzeptanzsteigerung und damit zur weiteren Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Nach der sich nun anschließenden Verbandsanhörung wird sich das Kabinett erneut mit dem Gesetzentwurf befassen, um dann den Entwurf in den Landtag einzubringen.
Beitragsbild: Windkraft_alex-eckermann-ofdFj1bUKQw-unsplash