Marktl: Fahren trotz Fahrverbot auf der A94
Am 18.12.2024, gegen 21:50 Uhr wurde auf der BAB 94 bei Marktl in Fahrtrichtung München in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei, Revier Mühldorf am Inn, und der Autobahnpolizeistation Mühldorf am Inn, ein 20-jähriger Mann aus München mit seinem Pkw BMW in Töging, Lkrs. Altötting, einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Im Rahmen dieser Kontrolle äußerte der Fahrer, dass er seinen Führerschein wegen eines derzeit bestehenden Fahrverbotes abgegeben hätte. Weiter stellte sich heraus, dass die Beifahrerin des angetroffenen Fahrers, die Besitzerin des Pkw ist.
Diese gab an, zuvor auch die Fahrerin, bis plötzlich Schmerzen bei ihr aufgetreten wären, gewesen zu sein. Deshalb wäre es zu einem Fahrerwechsel auf einem Parkplatz an der B12 gekommen. Die Sachbearbeitung bezüglich der strafbewährten Feststellungen übernahmen zuständigkeitshalber die Polizeibeamten Autobahnpolizeistation Mühldorf.
Die Weiterfahrt wurde zunächst unterbunden. Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Halterin erhält eine Anzeige wegen Ermächtigung als Halterin zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.