Kommunen brauchen Mitspracherecht bei automatisierten Poststationen
Das Bayerische Verbraucherschutzministerium setzt sich für den Erhalt von Postfilialen mit Personal in der Fläche ein. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Digitalisierung ist gut und wichtig. Allerdings darf die Digitalisierung nicht zu Lasten von Menschen mit besonderen Bedürfnissen gehen. Digitalisierung sollte ergänzend dort eingesetzt werden, wo sie einen echten Mehrwert bedeutet. Postdienstleistungen gehören zur Daseinsvorsorge. Es gibt Menschen, die auf eine persönliche Beratung und Unterstützung beim Versand von Paketen und Briefen angewiesen sind. Wir setzen uns für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land ein. Gerade im ländlichen Raum sind die Wege zur nächsten Postfiliale oftmals weiter entfernt. Deshalb muss sichergestellt sein, dass Postfilialen in der Fläche bei Bedarf weiterhin mit Personal betrieben werden. Die Kommunen kennen die Situation vor Ort am besten. Deshalb brauchen sie ein echtes Mitspracherecht vor der Einführung von automatisierten Poststationen.“
Die Bundesregierung sieht in ihrem Entwurf zur Modernisierung des Postrechts vor, dass personalbetriebene Postfilialen unter bestimmten Voraussetzungen durch automatisierte Poststationen ersetzt werden können. Nach dem Gesetzentwurf des Bundes soll dies im Benehmen mit den Kommunen erfolgen. In der Praxis bedeutet dies jedoch, dass die Interessen der einzelnen Kommunen übergangen werden können. Deshalb fordert das Bayerische Verbraucherschutzministerium, dass automatisierte Poststationen nur im Einvernehmen mit den Kommunen eingeführt werden dürfen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat. Das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat bereits einen entsprechenden Änderungsantrag im Bundesratsverfahren dazu eingebracht.
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