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Freistaat fordert Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Asylbewerber

Hauptzielland der Migration nach Europa ist trotz aktuell sinkender Zugangszahlen nach wie vor Deutschland. Die Belastungsgrenze der Kommunen ist längst erreicht, und die Ressourcen bei der Unterbringung und Integration sind nahezu ausgeschöpft. Länder und Kommunen müssen dringend entlastet werden, sowohl hinsichtlich der Verwaltungsaufgaben als auch in finanziellen Belangen. Das Kabinett hat daher heute zwei Bundesratsinitiativen beschlossen, mit denen Bayern den Bund auffordert, umgehend dringend nötige Gesetzesanpassungen und neue Regelungen zu schaffen:

  • Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt Bayern fordert, dass grundsätzlich jede arbeitsfähige Person innerhalb eines laufenden Asylverfahrens bereits nach drei Monaten Arbeit aufnehmen darf, unabhängig von der Unterkunftsart. Bisher sieht das Asylgesetz für im ANKER untergebrachte Asylbewerber ein absolutes Erwerbstätigkeitsverbot für sechs Monate vor. Bayern wird darüber hinaus auch die gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weiter deutlich ausbauen. Mit den Arbeitsgelegenheiten können arbeitsfähige Leistungsberechtigte einer sinnstiftenden Tätigkeit nachgehen und eine Gegenleistung für die Asylleistungen, die sie erhalten, erbringen.
  • Leistungskürzungen für ausreisepflichtige Asylbewerber Asylbewerber, die bei ihrem Asylverfahren nicht mitwirken oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindern, sollen künftig nur noch das rechtlich gebotene Minimum an Leistungen erhalten. Dadurch sind voraussichtlich Einsparungen von bis zu 44 Mio. Euro jährlich allein in Bayern möglich. Darüber hinaus setzt die Gesetzesänderung Anreize für die Asylbewerber, ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen.

Beitragsbild: Grenze_Bild-von-Reinhard-Thrainer-auf-Pixabay

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