Entbürokratisierung im Straßenrecht
Schneller und einfach soll es gehen: Die Staatsregierung hat in ihrer heutigen Ministerratssitzung das Straßenrecht angepackt und entschlackt die Verfahren. Das Bayerische Straßen- und Wegegesetz wird an wesentlichen Punkten einfacher.
Dazu werden vom Bund erprobte Regelungen aus dem Bundesfernstraßengesetz ins Landesgesetz übertragen. Ziel ist mehr Digitalisierung und damit auch schnellere Prozesse. Wo möglich, werden Vorgaben gestrichen: Eine in die Jahre gekommene Brücke kann in bestimmten Fällen künftig ohne aufwendige Verfahren einfach durch eine neue Brücke – einen Ersatzneubau – ersetzt werden.
Durch eine bayernweite Bündelung der Beteiligung im straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren für Großraum- oder Schwertransporte ab dem 1. Januar 2027 an der Landesbaudirektion Bayern werden Synergieeffekte gehoben. Die Verfahren können dadurch schneller durchgeführt werden.
Auch bei der Planung und der Beteiligung Betroffener werden Verfahren wesentlich einfacher und schneller. Dazu führt der Freistaat die zentrale Plattform DiPlanung zur Digitalisierung von Planungs- und Beteiligungsprozessen ein – eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag. Die neue Plattform ermöglicht, Daten und Informationen unmittelbar und zielgerichtet auszutauschen: Planen und Bauen wird so deutlich beschleunigt. Neben der Öffentlichkeit werden mehr als 40.000 Akteure auf kommunaler und staatlicher Seite von dem neuen Instrument profitieren.
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