Diese Corona-Regeln gelten in Hotspots
In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown. Hier gilt:
• Sämtliche Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher Zugangsbeschränkungen nach 2G plus / 2G / 3G plus / 3G unterliegen, sind geschlossen. Das bedeutet insbesondere die Schließung von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, der Gastronomie, des Beherbergungswesens, von körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen Friseure), Sport- und Kulturstätten sowie – hinsichtlich ihrer Präsenzangebote – von Hochschulen, außerschulischen Bildungseinrichtungen und der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung.
• Die Schulen und Kindertagesstätten bleiben geöffnet.
• Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, es gilt aber eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 20 m2 Ladenfläche.
• Medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen bleiben wie immer weiterhin ohne Zugangsbeschränkung zugänglich.
• Unberührt bleibt der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, soweit die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist und Zutritt zur Sportstätte nur solche Personen erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.
Aktuell liegt die Inzidenz im Landkreis Mühldorf bei 1.128,06, in Altötting bei 939,51. Damit gelten in Mühldorf die strengeren Hotspot-Regeln, auch in Altötting sollte man sich auf eine Verschärfung einstellen. Die Regeln treten am 24. November 2021 in Kraft und sollen bis 15. Dezember 2021 gelten. Die Erfahrung zeigt, man sollte nicht zu optimistisch sein, eine Verlängerung der Maßnahmen ist durchaus realistisch. Der Hotspot-Lockdown gilt in einem Landkreis, bis der Inzidenzwert fünf Tage in Folge wieder unter dem Inzidenzgrenzwert von 1.000 lag.
Auch in anderen Bereichen wurden die Regeln verschärft, so werden Bars, Clubs und Bordelle landesweit geschlossen, die 2G-Regelungen werden ausgeweitet. Ministerpräsident Söder wirbt außerdem weiterhin für eine allgemeine Impflicht, Unterstützung hierfür kommt aus Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.