Nachrichten aus Bayern

Die Zahl der Genehmigungen von Windrädern in Bayern wird sich in diesem Jahr mehr als verdoppeln

MÜNCHEN  In Bayern sind von Januar bis Juli 2024 insgesamt 36 neue Windkraftanlagen genehmigt worden. Das sind nach sieben Monaten bereits mehr als doppelt so viele als im gesamten Jahr 2023. Damals waren es 17 Genehmigungen im ganzen Jahr. Bei der Zahl der Genehmigungen liegt Bayern inzwischen deutlich vor dem grün regierten Bundesland Baden-Württemberg.

Bayern 2024: Es wurden bis Juli 36 Windenergieanlagen mit 228 Megawatt (MW) genehmigt. Die durchschnittliche Leistung pro genehmigtem Windrad liegt bei 6,3 MW.

Baden-Württemberg: Es wurden bis Juli 30 Windenergieanlagen mit 166 Megawatt (MW) genehmigt. Die durchschnittliche Leistung pro genehmigtem Windrad liegt bei 5,5 MW.

Die in der dpa-Meldung vom 12. September genannten Genehmigungzahlen (16) beziehen sich auf den Zeitraum bis Mai 2024 und sind daher veraltet.

Hintergrund:

Nach der von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger initiierten Lockerung der 10H-Regel im November 2022 nimmt die Dynamik des Windkraftausbaus im Freistaat zu. Im Jahr 2022 wurden in Bayern 18 Genehmigungsanträge gestellt, im Jahr 2023 waren es dann schon 64. In diesem Jahr 2024 sind es bis Juli 2024 bereits 120 Anträge.

Hinzu kommen 66 Windräder, die zwar genehmigt, aber noch nicht gebaut sind.

Die durchschnittliche Realisierung eines Windrad-Projektes liegt derzeit wegen zahlreicher gesetzlicher Hürden wie umfangreichen Arten- und naturschutzrechtlichen Prüfungen und langen Klageverfahren bundesweit etwa bei sechs bis sieben Jahren. Bayern strebt einen kürzeren Realisierungszeitraum an und hat dazu umfangreiche Maßnahmen ergriffen.

Vor allem mit den 100 neuen Stellen an den Regierungen und der Schaffung von speziellen Expertenteams als Stabsstellen wurde der Grundstein für die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen gelegt. Mit unseren Windkümmerern und der Windkampagne erhöhen wir zudem die Akzeptanz in der Bevölkerung und senken damit das Klagerisiko. Aber auch der Bund muss liefern. So muss zum Beispiel das überragende öffentliche Interesse von erneuerbaren Energien in alle relevanten Fachgesetze aufgenommen werden (unter anderem im BNatG, BauGB, LuftVG) und bei der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie auf rechtssichere Regelungen und eine 1:1 Umsetzung geachtet werden.

Der neue Schwung beim Ausbau der Windkraft kann sich dennoch erst in einigen Jahren in konkreten Zubauzahlen ausdrücken. 

Beitragsbild von Markus Distelrath auf Pixabay

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert