Corona-Notbremse ist wichtiger Schritt – Bayern hat bereits vor dem heutigen Inkrafttreten der Bundes-Regeln auf konsequenten Kurs gesetzt
Auf Grund des vierten Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) wird die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in bestimmten Bereichen angepasst. Darauf hat das Bayerische Gesundheitsministerium am Freitag (23. April) in München hingewiesen. Viele dieser Bundesneuregelungen des Bevölkerungsschutzgesetztes hatte Bayern mit seinem Leitmotiv der Vorsicht und Umsicht bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes umgesetzt. Seit heute müssen auch andere Bundesländer im Kampf … Weiterlesen