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Neue Versicherungskennzeichen seit 1. März 2025: Polizei kontrolliert und leitet Verfahren ein

Seit dem 1. März 2025 müssen alle Fahrer von E-Scootern, Mofas und Mopeds ein gültiges Versicherungskennzeichen an ihrem Fahrzeug anbringen. Dies betrifft nicht nur Fahrzeuge im Bereich der Motorroller und Mofas, sondern auch E-Scooter, die mittlerweile weit verbreitet sind. Die Polizeiinspektion Waldkraiburg hat in den letzten Tagen bereits mehrfach auf diese neue Regelung hingewiesen.

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