Burghausen – Die Polizeiinspektion Burghausen zieht nach dem ersten Wochenende der Maiwiesn 2026 insgesamt ein positives Zwischenfazit. Aus polizeilicher Sicht verlief die Veranstaltung bislang weitgehend friedlich. Die Besucherinnen und Besucher zeigten sich überwiegend ausgelassen, friedlich und in Feierlaune.
Am Eröffnungstag von Freitag, 08.05.2026, auf Samstag, 09.05.2026, kam es im Bereich der Maiwiesn zu insgesamt zwei körperlichen Auseinandersetzungen.
Gegen 23:40 Uhr gerieten vier Personen kurz nach Verlassen des Festzeltes in Streit und schlugen gegenseitig mit den Fäusten aufeinander ein. Schwerere Verletzungen konnten verhindert werden, da sich Polizeikräfte unmittelbar vor Ort befanden und die Beteiligten rasch trennten. Einer der Beschuldigten flüchtete zunächst, konnte jedoch im weiteren Verlauf der Nacht festgenommen werden.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich im Bereich der Toilettenanlagen. Dort gerieten zwei Männer nach vorausgegangenen verbalen Streitigkeiten aneinander und schlugen wechselseitig mit den Fäusten aufeinander ein. Außer Hämatomen und leichten Verletzungen wurden keine schwerwiegenden Verletzungen festgestellt.
Am Samstag, 09.05.2026, kam es gegen 20:54 Uhr im Festzelt zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Personen. Beide hatten zuvor auf Bierbänken getanzt. Vermutlich aufgrund der Enge kippten die Garnituren um, woraufhin einer der Beteiligten seinem Gegenüber mit der Faust ins Gesicht schlug. Auch hier blieb es bei leichten Verletzungen.
Darüber hinaus wurde der Polizei gegen 21:30 Uhr eine Körperverletzung im Festzelt mitgeteilt. Nach bisherigen Erkenntnissen wollte ein Besucher eine Dame zur Seite schieben, um sich mit einer weiteren Person unterhalten zu können. Dabei kratzte er die Geschädigte am Oberarm, wodurch deutliche Kratzspuren entstanden. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung wurde er durch die Polizei entlassen.
Gegen 23:15 Uhr kam es am Haupteingang des Festzeltes zu Streitigkeiten zwischen mehreren Personen. Ein Beteiligter wurde durch Kräfte der Bereitschaftspolizei aufgefordert, den Festplatz zu verlassen. Nachdem dieser dem ausgesprochenen Platzverweis nicht nachkommen wollte und den Anweisungen der Beamten keine Folge leistete, wurde er gefesselt und vom Gelände begleitet.
Auch im Umfeld der Maiwiesen waren Polizei und Sicherheitskräfte gefordert. In der Nacht von Freitag auf Samstag kam es gegen 02:30 Uhr durch einen amtsbekannten jungen Mann zu einem tätlichen Angriff auf Polizeibeamte. Die Beamten wollten dem stark alkoholisierten Mann aufhelfen, nachdem dieser auf dem Gehweg lag. Nach einem kurzen Aufenthalt bei der Polizeiinspektion Burghausen wurde der Mann seinem Vater übergeben.
Gegen 05:00 Uhr kam es zudem an der Englkreuzung zu einer Streitigkeit, die durch Polizeibeamte sowie Securitykräfte des Lokals „Meister Eder“ schnell beendet werden konnte. Ein Beteiligter versuchte zunächst zu flüchten, konnte jedoch von den eingesetzten Beamten gestellt werden.
Darüber hinaus kontrollierten Polizeibeamte in der Pettenkoferstraße den Fahrer eines VW Passat. Dabei wurde Alkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest bestätigte die Alkoholisierung des Fahrzeugführers. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Polizeiinspektion Burghausen wird auch an den kommenden Veranstaltungstagen mit verstärkten Kräften präsent sein, um weiterhin für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu sorgen.
Abschließend weist die Polizeiinspektion Burghausen darauf hin, dass sämtliche Personen, die im Bereich der Burghauser Maiwiesn in Zusammenhang mit Aggressionsdelikten polizeilich in Erscheinung treten, an das Ordnungsamt der Stadt Burghausen gemeldet werden. Die Stadt Burghausen spricht den Aggressoren regelmäßig ein Betretungsverbot für die laufende Maiwiesn sowie für die Veranstaltung im Folgejahr aus. Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können zudem mehrjährige Betretungsverboten verhängt werden.