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Bayern zieht Schlussstrich unter Corona-Bußgelder

Bayern zieht einen umfassenden „Schlussstrich“ unter die noch nicht abgeschlossenen Corona-Bußgeldverfahren. Die zuständigen Behörden werden Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen Corona-Rechtsvorschriften nicht weiterverfolgen. Bei den zuständigen Verfolgungsbehörden anhängige Verfahren werden eingestellt und die Staatsanwaltschaften regen bei den Gerichten die Einstellung dort noch anhängiger Verfahren an. Bei bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden findet keine weitere Vollstreckung statt, die noch ausstehende Geldbuße wird erlassen. Noch ausstehende Bußgelder müssen daher nicht mehr gezahlt werden. Erfasst sind damit sämtliche bei den Kreisverwaltungsbehörden, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten anhängige Bußgeldverfahren und Vollstreckungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen Corona-Rechtsvorschriften.

Unter „Corona-Rechtsvorschriften“ sind insoweit Rechtsvorschriften zu verstehen, die anlässlich der Corona-Pandemie erlassen oder geändert wurden. Darunter fallen unter anderem alle bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen (BayIfSMV), die Einreise-Quarantäneverordnungen (EQV) sowie die Allgemeinverfügungen zur Isolation beziehungsweise Quarantäne von Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Nicht erfasst sind Bußgeldverfahren, die auf Verstößen gegen unabhängig von der Corona-Pandemie geltenden Vorschriften beruhen, auch wenn der Verstoß anlässlich der Pandemie begangen wurde. Beispiele sind Verstöße gegen allgemein geltende Vorschriften für Versammlungen bei einer Corona-Demonstration. Vollständig abgeschlossene Verfahren bleiben unberührt, bereits bezahlte oder vollstreckte Bußgelder werden nicht erstattet.

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