Altötting: Teilhabeplanung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Menschen mit und ohne Behinderung sollen von Kindesalter an gemeinsam in allen Lebensbereichen im Landkreis Altötting selbstbestimmt miteinander leben und an der Gesellschaft teilhaben können. Dieses inklusive Ziel hat sich der Landkreises Altötting für die aktuell zu erstellende Teilhabeplanung gesetzt, das im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert wurde.
Im Mittelpunkt der Teilhabeplanung und der anschließenden Umsetzung steht die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Landkreis. Es gilt, durch gemeinsames Handeln Barrieren abzubauen und auch den Bewusstseinswandel in allen gesellschaftlichen Bereichen anzustoßen.
Die Teilhabeplanung im Landkreis Altötting greift dabei eine Vielzahl von wichtigen Themen für die Betroffenen auf. Von Bildung und Erziehung, Arbeit und Beschäftigung über Barrierefreies Bauen und Wohnen, Mobilität und barrierefreien öffentlichen Räumen bis hin zur gesellschaftlichen und sozialen Teilhabe in Freizeit, Kultur, Sport und Politik reichen die Lebensbereiche, die die Planung aufgreift.
Zur Durchführung und Unterstützung bei der Teilhabeplanung hat der Landkreis Altötting die Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern, bestehend aus den Instituten AfA und SAGS engagiert. Die erfahrenen Experten wirkten bereits bei der Erstellung des seniorenpolitischen Gesamtkonzepts des Landkreises Altötting mit.
Auf Einladung von Herrn Jürgen Jordan, Kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung im Landkreis Altötting wurde ein Lenkungsgremium einberufen, das die Planung koordinieren wird. Vor kurzer Zeit fand das erste Treffen gemeinsam mit Frau Bezirksrätin Gisela Kriegl statt – coronabedingt in kleinster Runde. Neben dem Themenkatalog wurde auch ein Zeitplan festgelegt. Dabei soll der Teilhabeplan Ende 2021 fertiggestellt sein und dem Kreistag präsentiert werden. Der Teilhabeplan gibt die nötigen Schritte für die Umsetzung der Ziele einer gleichberechtigen Teilhabe aller im Landkreis Altötting lebenden Menschen für die kommenden Jahre vor. Es werden konkrete Empfehlungen und Maßnahmen formuliert. Der Bericht wird auch in Leichte Sprache übersetzt.
Im Rahmen der Planungsarbeiten wird der Bestand an Einrichtungen, Diensten und inklusiven Ansätzen im Landkreis festgestellt, alle Städte und Gemeinden werden zu ihren Angeboten vor Ort befragt. Im Weiteren werden Expertenworkshops mit haupt- und ehrenamtlichen Fachleuten zu den vorgestellten Themenschwerpunkten durchgeführt.
Gemäß dem Motto „Nicht über uns ohne uns“ bekommt dabei die Beteiligung der Menschen mit einer Behinderung und der örtlichen Fachleute durch einen Fragebogen besondere Bedeutung. Dieser wird sowohl analog wie digital zur Verfügung stehen. Ein Austausch über Ihre Erfahrungen, Ideen und Vorschläge für eine gelingende Teilhabe im Landkreis Altötting ist Ziel einer Bürgerwerkstatt im Frühjahr 2021.