A 94: Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz & Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Sonntag, den 05.02.2023, gegen 07.30 Uhr, brachten Beamte der Autobahnpolizei Mühldorf einen 36-jährigen Mann aus dem Tecklenburger Land wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Strafanzeige. Der Tecklenburger befuhr zuvor mit seinem Pkw BMW die BAB A 94 in Fahrtrichtung München. Bei einer Kontrolle Höhe Erharting stellte sich heraus, dass für das Fahrzeug seit geraumer Zeit kein Versicherungsschutz mehr bestand. Das Fahrzeug wurde zwangsweise stillgelegt. Der Fahrzeugschein wurde eingezogen. Den Mann aus Nordrhein-Westfalen erwartet nun eine empfindliche Geldstrafe.
Ohne Fahrerlaubnis auf der A 94
Am Sonntag, den 05.02.2023, gegen 17.30 Uhr, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Mühldorf einen 37-jährigen Berufskraftfahrer aus Ungarn mit seinem Kleintransporter Fiat an der Anschlussstelle Mühldorf-Nord. Im Rahmen der Überprüfungen stellte sich heraus, dass der Ungar seit längerer Zeit nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Der Ungar wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Strafanzeige gebracht. Ihn erwartet nun eine empfindliche Geldstrafe.
Aber auch die ungarische Spedition wurde zur Rechenschaft gezogen. Der Verantwortliche der Spedition gab dem Fahrer Transportgenehmigungen mit, die so nicht mehr gültig waren. Gegen die Spedition wurde ein Bußgeld im vierstelligen Euro-Bereich ausgesprochen.