Ratgeber

TV-Empfang ab Juli 2024: Mieter müssen handeln

(akz-o) Mieter, die sicherstellen wollen, dass sie ab Juli 2024 nicht vor schwarzen TV-Bildschirmen sitzen, sollten jetzt aktiv werden. Aufgrund der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs bestimmen sie künftig selbst über den TV-Anbieter – nicht mehr der Vermieter. Konsequenz: Sammelverträge für Kabel-TV in Mehrfamilienhäusern beispielsweise sind damit passé. Wer sich nicht rechtzeitig um einen eigenen Vertrag kümmert, guckt daher ab 1. Juli 2024 womöglich ins Leere. „Jetzt handeln und sich die derzeitigen, attraktiven Angebote der Anbieter sichern“, rät deswegen Gunar Gabriel aus der Zentrale der Elektrofachhandelskooperation expert.
Vom Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs sind bundesweit rund 12,5 Millionen Haushalte betroffen. Hintergrund ist eine Stärkung der Mieter-Rechte: Sie können künftig frei darüber entscheiden, wie und welches TV-Programm sie empfangen möchten. Vermieter dürfen Beiträge, etwa für Kabel-TV-Kosten, nicht mehr pauschal über die Nebenkostenabrechnung umlegen. Die Änderungen des Telekommunikationsgesetzes traten bereits im Dezember 2021 in Kraft. Damals wurde allerdings noch eine Übergangsfrist bis Juni 2024 eingeräumt.

Individuelle Verträge für Mieter

Die neue TV-Freiheit bedeutet jedoch, dass jede Mietpartei künftig individuelle Verträge mit dem gewünschten TV-Anbieter abschließen muss. Das gilt sogar auch für alle, die mit der bisherigen Lösung zufrieden waren. Bestehende Sammelverträge enden auf jeden Fall zum 30. Juni. Die Folge: „Wer nichts unternimmt, steht dann unter Umständen ohne funktionierenden TV-Empfang da“, sagt Gabriel, Director Telecommunication bei expert, und betont: „Wir empfehlen, sich frühestmöglich mit dem Thema zu beschäftigen.“
Positiv sei, dass die TV-Anbieter potenzielle Neukunden aktuell mit attraktiven Angeboten umwerben. „Das bietet gute Chancen, um für das eigene Nutzerprofil den optimalen Anbieter zu günstigen Preisen zu finden“, so Gabriel. Das Angebot gehe dabei heute längst über das klassisch lineare TV-Programm, etwa beim herkömmlichen Kabel-Empfang, hinaus. Auch Kombinationen mit Streaming-Anbietern oder zusätzliche, speziell auf die Wünsche der ganzen Familie abgestimmte Inhalte sind möglich. „Lassen Sie sich am besten im örtlichen Fachhandel persönlich dazu beraten, welche Lösungen zu den individuellen Ansprüchen und Wünschen passen“, rät Gabriel. Weitere Informationen zum Thema hat expert auch auf seiner Website bereitgestellt: www.expert.de/Themenwelten/Wegfall-Nebenkostenprivileg

Beitragsbild: Ab 1. Juli bestimmen Mieter selbst über ihren Anbieter für TV-Empfang; Foto: Jonas Leupe/Unsplash/akz-o

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