Elektroschrott, Warmwasserspeicher- und Boiler richtig entsorgen
Elektroschrott und selbst ausgebaute Warmwasserspeicher oder -boiler aus Haushalten können je nach Beschaffenheit kostenfrei an den Wertstoffhöfen im Landkreis entsorgt werden. Damit wertvolle Ressourcen geschont werden und gefährliche Rohstoffe nicht in die Umwelt gelangen, gilt es einige Punkte zu beachten.
Häufig wird Elektroschrott nicht als solcher erkannt. Verfügt ein Produkt über einen Stecker, ein Kabel oder Batterien, handelt es sich in der Regel um ein Elektrogerät. Ist es defekt oder hat es seine Lebensdauer erreicht, ist das Gerät separat zu entsorgen, damit es umweltgerecht verwertet werden kann. Dies trifft auf Elektrogeräte, wie Waschmaschinen oder Fernseher zu, sowie auf jene, die über versteckte elektronische Funktionen verfügen und dadurch schwer erkennbar sind. Darunter fallen z.B. elektronische Grußkarten, E-Zigaretten, Chipkarten und Tintenpatronen mit verbauten Microchips. Häufig werden solche Elektrogeräte falsch entsorgt und können dann keinem stofflichen Recycling zugeführt. Wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber oder Kupfer gehen verloren und gefährliche Bestandteile wie Blei oder Flammschutzmittel können in die Umwelt gelangen. Auch eingebaute Lithium-Batterien führen bei falscher Entsorgung zu einer hohen Brandgefahr. Das auf den Elektrogeräten abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist ebenfalls drauf hin, dass diese Geräte nicht in der Restmüll- oder sonstigen Abfalltonnen entsorgt werden dürfen.
Kostenlose Rückgabemöglichkeiten für Elektroschrott in haushaltsüblichen Mengen bestehen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Rosenheim an den gemeindlichen Wertstoffhöfen. Nicht festverbaute Batterien und Akkus, Staubsauerbeutel u. ä. sollen vor der Abgabe aus den Geräten entfernt werden. Von der Annahme ausgenommen sind Nachtspeicheröfen und Photovoltaikmodule. Genauere Auskünfte hierzu sowie weitere Informationen zum Thema Elektroschrott erhalten Sie im Merkblatt „Elektro- und Elektronikaltgeräte“. Zusätzliche kostenlose Rückgabemöglichkeiten bestehen im Handel, sofern dort Elektrogeräte im Sortiment geführt werden und eine Gesamtverkaufsfläche von mind. 800 m² vorliegt. Auch der Onlinehandel ist zur Rücknahme von Kleingeräten verpflichtet. Ebenso können Altgeräte bei der Lieferung von Neugeräten kostenlos mitgegeben werden.
Für die Entsorgung von selbst ausgebautem Warmwasserspeicher und Boiler aus privaten Haushalten gibt es ebenfalls einiges zu beachten um Ressourcen und die Gesundheit zu schonen. Beinhaltet der Warmwasserspeicher/ -boiler elektrische Bauteile, kann er kostenlos an den Wertstoffhöfen im Landkreis als Elektroschrott (Sammelgruppe 1 / Wärmeüberträger) abgegeben werden.
Beinhaltet der Warmwasserspeicher/ -boiler keine elektrischen Bauteile, kann der Warmwasserspeicher grundsätzlich über den Container für Altmetall an den Wertstoffhöfen im Landkreis kostenfrei entsorgt werden, wenn das Altmetall sortenrein vorliegt. Befindet sich um den Warmwasserspeicher noch eine Isolierung, die aus PU-Schaum besteht, ist diese vorab zu entfernen. Enthält die Isolierung künstliche Mineralfasern, sind diese unter Vorsicht ebenfalls zu entfernen. Diese können möglicherweise gesundheitsschädlich sein.
Sollte die Entfernung der Isolierung nicht möglich sein oder enthält die Isolierung künstliche Mineralfasern, wird darum gebeten, sich an einen gewerblichen Entsorger zu wenden. Eine vorherige telefonische Absprache ist ratsam.
Die Annahme am Wertstoffhof beschränkt sich auf private Haushalte. Eine Anlieferung durch Gewerbebetriebe ist ausgeschlossen.
Da Warmwasserspeicher gesundheitsschädliche Bestandteile beinhalten können (z. B. künstliche Mineralfasern), wird der Austausch und die Entsorgung grundsätzlich über eine Fachfirma empfohlen.
Quelle: LRA Rosenheim, Bild Pixabay