Abfall im Landkreis Mühldorf wird teurer
Kommunale Abfallwirtschaft: Neuer Vertragspartner der Dualen Systeme (Gelber Sack) ab 1.1.2024
Der Landkreis Mühldorf a. Inn erhält ab 1.1.2024 einen neuen Entsorgungslogistiker für den Gelben Sack. Darüber wurden die Mitglieder des Kreistags in der Sitzung am 27.10.2023 informiert.
Der Vertrag des Dualen Systems mit dem bisherigen Auftragnehmer, der Fa. Wurzer Umweltdienst GmbH, endet nach dreijähriger Vertragslaufzeit. Als neuer Vertragspartner der Dualen Systeme wurde dem Landkreis Mühldorf a. Inn nach entsprechender Ausschreibung die Fa. Dolgaimer GmbH aus Scheinfeld zugewiesen. Das Unternehmen ist neu am Markt. Allerdings konnten sich die Geschäftsführer in der Branche bereits umfassende Kenntnisse und Erfahrungen aneignen. Zudem hat die Firma eine offene Kommunikation zugesichert. Meldungen, die im Landratsamt eingehen, werden direkt an die Fa. Dolgaimer GmbH zur Bearbeitung weitergeleitet. Die Firma richtet zudem eine kostenfreie Hotline ein, an die sich die Bürgerinnen und Bürger direkt wenden können. Wichtig: Die vorrätigen Gelben Säcke können weiterhin genutzt werden.
Kommunale Abfallwirtschaft: Neufassung der Gebührensatzung ab 01.01.2024
Die Abfallgebühren im Landkreis Mühldorf a. Inn wurden in den vergangenen Jahren immer weiter gesenkt, zuletzt im Jahr 2020. Gleichzeitig profitieren die Bürgerinnen und Bürger von einem Leistungsangebot, das sukzessive ausgebaut wurde und im Vergleich zu den Nachbarlandkreisen das größte Spektrum anbietet. Unter anderem können Wertstoffe an den Wertstoffhöfen in haushaltüblichen Mengen kostenlos abgeben werden, während in Nachbarlandkreisen Fraktionen wie z. B. Altholz oder Grüngut nur gegen Gebühr angenommen werden.
Der aktuelle Kalkulationszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 läuft Ende des Jahres aus. Daher stand die Neufassung der Gebührensatzung nun auf der Tagesordnung des Kreistags.
Um kostendeckend wirtschaften zu können, müssen die Abfallgebühren zum 01.01.2024 erstmals seit 2009 wieder erhöht werden. Ursachen sind zum einen der allgemeine Kostendruck, zum anderen sinkende Einnahmen. Trotz der Erhöhung liegen die Gebühren weiter auf einem sehr niedrigen Niveau und entsprechen z.B. für eine 80-Liter-Tonne in etwa dem Level von vor zehn Jahren.
Zugleich präsentiert sich das Abfallgebührensystem des Landkreises, das eine Kombination aus Grund- und Leistungsgebühr darstellt, extrem flexibel. Der in jedem Behälter verbaute Chip sorgt dafür, dass sich Abfallvermeidung und insbesondere Mülltrennung doppelt lohnt: Durch das Recycling von Wertstoffen werden wertvolle Rohstoffe wiedergewonnen und damit die Umwelt geschont. Neben der Umwelt profitieren auch die Gebührenzahler: Wer weniger Restmüll produziert und mit weniger Leerungen im Jahr auskommt, spart Kosten.
Dass das System greift, zeigt die Entleerungshäufigkeit im Landkreis, die bei der 80-Liter-Tonne im Durchschnitt bei 15 Entleerungen pro Jahr liegt. 35 Prozent der Bürgerinnen und Bürger bezahlen sogar nur die Mindestentleerungen (10 pro Jahr).
Mit der geplanten Gebührenanpassung zum 1.1.2024 reagiert der Landkreis auf veränderte Rahmenbedingungen. So wurden die Verträge für Grüngut, Altholz, Hartkunststoff, Altmetall, Bioabfall und Elektroschrott in den vergangenen 4 Jahren immer durch den Auftragnehmer gekündigt und mussten dann neu ausgeschrieben werden. Durch die neuen Ausschreibungsergebnisse fallen alleine für die Hauptfraktionen Mehrkosten von über 1,5 Millionen Euro pro Jahr an. Im Bereich Altpapier ist die Kommunale Abfallwirtschaft mit sinkenden Einnahmen durch niedrige Marktpreise konfrontiert.
Die Mitglieder des Kreistags sprachen sich einstimmig neben der Anhebung der Grund- und Leistungsgebühr zum 01.01.2024 für eine Kostenausgliederung von Bauschutt aus, die aufgrund bestehender Verträge erst zum 01.01.2025 in Kraft tritt.
Die Gebühren 2024 – 2027 (Kostenausgliederung von Bauschutt ab 1.1.2025):
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