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Mühldorf: Kellerbrand in Mehrfamilienhaus

Am Freitagnachmittag, 09.12.2022, brach ein Kellerbrand in einem Wohnhaus in Mühldorf am Inn aus und verursachte nach ersten Schätzungen einen Sachschaden von mindestens 50.000 €. Nach dem Abschluss der Arbeiten der Feuerwehr übernahm der Kriminaldauerdienst der Kripo Traunstein die polizeilichen Untersuchungen zur Brandursache. Das betroffene Wohnhaus ist vorerst nicht mehr bewohnbar.

Am 09.12.2022, gegen 15:00 Uhr, wurde aus dem Keller eines Mehrfamilienhauses in der Münchener Straße in Mühldorf am Inn ein Kellerbrand gemeldet. Die Mühldorfer sowie weitere umliegende Feuerwehren wurden daraufhin alarmiert und an den Brandort entsandt.

Durch das rasche Eingreifen der Einsatzkräfte der Feuerwehr, konnte eine weitere Ausbreitung des Brandes verhindert werden, jedoch ist der Keller des betroffenen Wohnhauses stark beschädigt worden. Ebenfalls betroffen war das über den Keller direkt verbundene Nachbargebäude. Auch dort entstand ein Schaden durch Ruß und Rauch.

Glücklicherweise waren alle Bewohner rechtzeitig außerhalb des Gebäudes und blieben folglich unverletzt.

Zur eigenen Sicherheit mussten die Anwohner der beiden anliegenden Wohnhäuser ebenfalls ihre Wohnungen verlassen.

Insgesamt waren 160 Feuerwehrkräfte im Einsatz sowie weitere Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und der Autobahnpolizeistation Mühldorf. 

Die Bewohner des direkt betroffenen Hauses konnten auch über Nacht nicht mehr zurück in deren Wohnungen. Sie mussten die Nacht in einer Jugendherberge verbringen bzw. kamen privat unter. Die Bewohner der Nachbargebäude konnten gegen 18:00 Uhr wieder zurück in deren Wohnungen.

Nach Abschluss der Löscharbeiten der Feuerwehr übernahm der Kriminaldauerdienst der Kripo Traunstein die ersten polizeilichen Untersuchungen vor Ort. Die weiteren Ermittlungen werden vom zuständigen Fachkommissariat 1 der Kriminalpolizeistation Mühldorf übernommen.

Die genaue Brandursache ist derzeit noch Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen, weshalb hierzu noch keine Aussagen getroffen werden kann.

Nach erster Schätzung der Kripo liegt der Sachschaden bei mindestens 50.000 €.

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