Aktuelles

Schul- und Kita-Regelungen in der Woche ab Montag, 15.03.2021

Nach der 12. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden freitags anhand des aktuellen Inzidenzwertes die Regelungen für Schulen und Kitas für die darauffolgende Woche festgelegt.

Landkreis Altötting

Die 7-Tage-Inzidenz am Freitag lag bei 109,4. Daher gilt für alle Schulen im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG):

  • In Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
  • An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagsbetreuung und organsierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen.

Landkreis Mühldorf am Inn

Der 7-Tage-Inzidenz-Wert liegt am heutigen Freitag laut RKI bei 114,8 (Stand: 12.03.2021, 3.21 Uhr).

Daher gelten ab Montag, 15. März für die gesamte Woche – also unabhängig vom weiteren Verlauf des 7-Tage-Inzidenzwerts – folgende Regelungen:

An den Schulen im Landkreis findet Distanzunterricht statt. Abweichend hiervon findet in den Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen sowie der Staatsinstitute für die Ausbildung von Fach- und Förderlehrern Wechsel- bzw. Präsenzunterricht bei einem Mindestabstand von 1,5 m auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 statt. Im Einzelnen fallen darunter laut Bay. Kultusministerium  folgende Abschlussklassen:

  • an Mittelschulen und Förderzentren die Jahrgangsstufen 9 und 10 sowie die Vorbereitungsklassen 2, mit Ausnahme der Förderzentren geistige Entwicklung
  • an Förderzentren geistige Entwicklung die Jahrgangsstufe 12 (Abschlussklasse)
  • an Mittelschulen die Deutschklassen der Jahrgangsstufe 9 einschließlich der jahrgangskombinierten Klassen mit Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 9
  • an den Realschulen die Jahrgangsstufe 10
  • an den 3-stufigen Abendrealschulen die Jahrgangsstufe 3 und an der 4-stufigen Abendrealschule die Jahrgangsstufe 4
  • an den 3-stufigen und 4-stufigen Wirtschaftsschulen die Jahrgangsstufe 10 sowie an den 2-stufigen Wirtschaftsschulen die Jahrgangsstufe 11
  • an Gymnasien die Jahrgangsstufe 12
  • an den Abendgymnasien und den Kollegs die Jahrgangsstufe III
  • an den Beruflichen Oberschulen die Jahrgangsstufen 12 und 13
  • Abschluss-Jahrgangsstufen an allen sonstigen beruflichen Schulen, in welchen Schülerinnen und Schüler Abschlüsse (einschließlich Kammerprüfungen) erwerben
  • die jeweils betroffenen Schülerinnen und Schüler an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken
  • am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern und am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern jeweils die Abschlussjahrgänge sowie am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern auch die Vorabschlussjahrgänge.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind mit Ausnahme der Notbetreuung geschlossen.

Die Öffnung der Schulen und Einrichtungen ist frühestens wieder ab der darauffolgenden Kalenderwoche möglich. Die Entscheidung hierzu fällt anhand des Inzidenzwertes am kommenden Freitag, 19.03.2021 für die Woche ab dem 22.03.2021.

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