Hausärzte sollen ab April gegen Corona impfen
Die Mitglieder der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) wollen gemeinsam die Corona-Impfungen in Deutschland vorantreiben. Dazu sollen ab Anfang April die niedergelassenen Ärzte Schritt für Schritt in den Impfprozess eingebunden werden. Darauf hat sich die GMK am Mittwoch in einer Videokonferenz geeinigt und eine entsprechende Empfehlung an die Ministerpräsidentenkonferenz ausgesprochen.
Der GMK-Vorsitzende, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, betonte: „Künftig steht unsere Impfstrategie auf zwei Säulen: Wir binden ab April die Hausärzte ein, und wir halten an der bewährten Struktur der Impfzentren fest, die die Bundesländer in den vergangenen Monaten aufgebaut haben. Damit haben wir ein starkes Impfgerüst. Unser Ziel ist es, möglichst vielen Menschen den Corona-Impfstoff möglichst leicht zugänglich zu machen.“
Die Impfzentren werden künftig weiter über die bisherigen Lieferwege mit Impfstoff versorgt. Die Ärzte sollen im Regelbetrieb – wie bei anderen Schutzimpfungen üblich – über die Apotheken beliefert werden. Der Bund als zentraler Beschaffer des Impfstoffs stellt den pharmazeutischen Großhändlern dafür die nötigen Mengen zur Verfügung.
Konkret haben sich die Länder darauf geeinigt, dass für die Startphase im April bundesweit eine Grundmenge von 2,25 Millionen Impfdosen pro Woche für die Impfzentren zur Verfügung steht. Die Länder teilen dem Bund bis zum 19. März mit, wie ihr Anteil auf die verschiedenen Hersteller im April pro Woche aufgeteilt werden soll. In den folgenden Monaten ist eine Steigerung je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes geplant.
Der übrige Impfstoff steht den Arztpraxen zur Verfügung. Der Bund hat für die kommenden Monate deutlich steigende Liefermengen angekündigt. Die Liefermengen für die Ärzte sollen daher analog dazu nach und nach gesteigert werden. Die Aufteilung des Impfstoffes richtet sich wie bisher nach dem Bevölkerungsschlüssel.
Sollten einzelne Länder noch nicht im April mit der Regelimpfung in den Arztpraxen beginnen wollen, können Sie dies dem Bund bis zum 19. März mitteilen.
Holetschek bekräftigte: „Wir haben damit ein für alle praktikables und an die Situation angepasstes System geschaffen. Klar muss jedem sein: Der Impfstoff ist und bleibt der Flaschenhals bei allem. Gerade in der Anfangsphase im April wird noch nicht genügend Impfstoff zur Verfügung stehen, damit die Ärzte im ganzen Land voll durchstarten können. Aber wenn die Lieferungen so kommen, wie der Bund sie uns in Aussicht gestellt hat, dann können wir die Impfungen bei den Ärzten schnell hochfahren. Damit ist unser System voll einsatzbereit, sobald der Impfstoff in großen Strömen fließt.“
Der GMK-Vorsitzende ergänzte: „Ich begrüße es, dass der Bund uns die Finanzierung der Impfzentren über den 30. Juni hinaus bis mindestens 30 September zugesichert hat.“
Die in der Corona-Impfverordnung vorgegebene Priorisierung gilt auch bei Impfungen in den Arztpraxen weiter. Die Ärzte sind angehalten, im April schwerpunktmäßig immobile Patienten und Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit schweren Vorerkrankungen zu impfen.
Holetschek fügte hinzu: „Wichtig für einen Erfolg ist auch, dass der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten wird. Bürokratie und Pandemie vertragen sich nicht. Daher haben wir beschlossen, dass die Ärzte täglich nur die wichtigsten Kerndaten über die Kassenärztliche Vereinigung an das Robert Koch-Institut übermitteln. Die vollständigen Impfdaten können dann quartalsweise gemeldet werden.“