Mühldorf: Landratsamt geht gegen rechtswidrige Tiertransporte vor
Bei einer Überprüfung eines Tiertransportes nach Ungarn durch das Landratsamt Mühldorf a. Inn ergaben sich Hinweise, dass ein Verstoß gegen das Tierschutzrecht vorliegen könnte. Konkret ging es um den Verdacht, dass Tiere über Ungarn in Drittländer weitertransportiert worden sind, bei denen die tierschutzrechtlichen Transportvorgaben hinsichtlich Verlauf und Temperatur nicht eingehalten wurden.
Daran anschließende Ermittlungen des Veterinäramtes haben zahlreiche weitere Fälle ergeben, in denen tierschutzwidrige Transporte über Ungarn nach Zentralasien durchgeführt wurden. Nach Prüfung der Unterlagen wurden diese Fälle an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Zudem verlangt das Landratsamt Mühldorf a. Inn nach Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bei allen Rindertransporten in Mitgliedsstaaten, bei denen Anhaltspunkte für tierschutzwidrige Weitertransporte bestehen, eine Zusicherung, dass kein rechtswidriger Tiertransport erfolgt. Transportunternehmen, die trotz einer solchen Zusicherung rechtswidrige Weitertransporte durchführen, droht laut Umweltministerium der Entzug der Zulassung. Bei Anhaltspunkten für eine Straftat werden diese Fälle auch künftig den Strafverfolgungsbehörden übergeben.
Dazu Landrat Max Heimerl: „Wir dulden keine Verstöße gegen den Tierschutz. Wir begrüßen es, dass das Umweltministerium den Veterinärämtern neue Vorgaben hinsichtlich des Umgangs mit derartigen Umgehungspraktiken gemacht hat. Es ist nicht akzeptabel, wenn einige schwarze Schafe durch Umwege bewusst das Tierschutzrecht aushebeln.“