Maitenbeth/Taufkirchen. Zwei Einsätze im Straßenverkehr beschäftigten die Polizei am Freitag (24. Juli) im Landkreis Mühldorf. In Maitenbeth wurde eine Radfahrerin bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt, in Taufkirchen stoppten Beamte eine alkoholisierte Autofahrerin.
Tiefstehende Sonne führt zu Zusammenstoß
Am frühen Freitagabend war ein 59-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Mühldorf auf der Kreisstraße MÜ 43 von Rechtmehring in Richtung Straßmaier unterwegs.
An der Einmündung bei Marsmeier wollte der Mann nach links abbiegen. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei übersah er dabei aufgrund der tiefstehenden Sonne eine entgegenkommende 28-jährige Radfahrerin, ebenfalls aus dem Landkreis Mühldorf.
Bei der Kollision wurde die Frau leicht verletzt. Der Rettungsdienst brachte sie zur weiteren Behandlung in das Krankenhaus Wasserburg.
Der Autofahrer und seine Beifahrerin blieben unverletzt. Zur Höhe des entstandenen Sachschadens lagen zunächst keine Angaben vor.
Unsichere Fahrweise führt zur Kontrolle
Ebenfalls am Freitagabend erhielt die Polizei einen Hinweis auf ein auffällig fahrendes Auto im Bereich der Kreisstraße 34 bei Taufkirchen.
Zeugen hatten beobachtet, dass die 38-jährige Fahrerin aus dem Landkreis Mühldorf mehrfach ohne erkennbaren Grund stark abbremste und mit ihrem Fahrzeug wiederholt ins Bankett geriet.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle bemerkten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp drei Promille.
Die Polizei stellte den Führerschein der Frau noch vor Ort sicher. Gegen sie wird nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ermittelt.
🚔 Polizeitipp
Alkohol gehört zu den häufigsten Ursachen schwerer Verkehrsunfälle. Schon deutlich geringere Alkoholwerte können das Reaktionsvermögen, die Wahrnehmung und das Urteilsvermögen erheblich beeinträchtigen. Die Polizei appelliert deshalb, nach dem Konsum alkoholischer Getränke grundsätzlich auf das Autofahren zu verzichten und stattdessen auf öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder eine Mitfahrgelegenheit zurückzugreifen.