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Aiwanger: „Das neue Bayerische Jagdgesetz – gut für Wild, Wald, Jäger und Grundbesitzer!“

München: Der Bayerische Landtag hat heute die Novelle des Bayerischen Jagdgesetzes mit breiter Mehrheit beschlossen. Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger zeigt sich erfreut: „Heute ist ein wichtiger Tag für die Jagd in Bayern. Das neue Bayerische Jagdgesetz ist gut für Wild, Wald, Jäger und Grundbesitzer. Es bringt mehr Eigenverantwortung in den Jagdrevieren statt mehr staatlicher Eingriffe und es stärkt das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht.

Das ist ein großer Erfolg und zeigt, dass sich der Einsatz und die vielen Gespräche gelohnt haben. Ich rufe die Jäger und Jagdgenossenschaften dazu auf, die neue Möglichkeit der Rehwildbejagung ohne behördlichen Abschussplan zu nutzen und sich bei gemeinsamen Waldbegängen selbst ein Bild vor Ort zu machen und gezielt Lösungen zu suchen wo es Probleme mit der Waldverjüngung gibt. Wo es keine Probleme gibt, muss man auch nicht durch ideologische Debatten welche herbeireden, was von denen gemacht wird, die das gute Einvernehmen von Jägern und Grundbesitzern hintertreiben wollen, um sich selbst ins Spiel zu bringen.“

Die Novellierung des Bayerischen Jagdgesetzes geht auf die Initiative des Ministers zurück, der in den vergangenen zwei Jahren intensive Gespräche mit Verbänden, Abgeordneten und innerhalb der Staatsregierung geführt hatte. „Wir haben bei diesem emotionalen Thema eine Einigkeit erreicht, wie es sie lange nicht mehr gegeben hat. Unser Ziel war ein Gesetzentwurf mit größtmöglichem Konsens – das ist gelungen“, betont der Minister. „Der bayerische Weg von Vertrauen in die Bürger, Stärkung der Eigentumsbelange und weniger staatlicher Einflussnahme findet konsequent auch Eingang in die Jagd. Bayern stärkt die Eigenverantwortung für Grundbesitzer und Jäger und das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht.“

Die zentralen Inhalte der Jagdgesetznovelle:

• Bei der Bejagung von Rehwild wird der Fokus künftig stärker auf die Eigenverantwortung vor Ort gelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf behördliche Abschusspläne verzichtet werden, wenn sich die Grundeigentümer dafür entscheiden. Damit werden Eigentumsrechte gestärkt, Bürokratie abgebaut und praxisnahe Lösungen ermöglicht. Statt der theoretischen Zahlendebatte rückt das Ziel stabiler Wälder und ausgewogener Wildbestände in den Vordergrund. Aiwanger: „Wir setzen auf Vertrauen in die Jäger und Jagdgenossen vor Ort statt auf starre Vorgaben. Die neuen Bejagungsmöglichkeiten schaffen eigenverantwortliche Handlungsspielräume.  Anzeigen für die Abschussplanfreiheit schon im kommenden Jagdjahr können dieses Jahr ausnahmsweise noch bis zum 30. Juni 2026 erfolgen.

• Mit der Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht schafft Bayern die Grundlage für ein modernes Bestandsmanagement dieser Tierarten. Aiwanger: „So wie der Fuchs nicht in den Hühnerstall passt, passt der Wolf nicht auf die Weide. Wir wollen den Wolf mit Vernunft und Augenmaß managen und dort eingreifen, wo es notwendig ist, beispielsweise zum Schutz der Weidetierhaltung oder wo er sich bei menschlichen Siedlungen aufhält.“

• Zudem kann der Freistaat die Jagdzeiten von Wildarten künftig selbstständig anpassen. So werden erweiterte Jagdzeiten für in der Landwirtschaft zu Konflikten führenden Wildarten (z.B. Gänse, Ringeltauben, Dachse) eingeführt.

• Weitere wichtige Punkte sind die Schaffung von Rechtssicherheit bei der Wildtierrettung – etwa beim Einsatz von Drohnen zur Kitzrettung –, die Integration der Fallensachkunde in die Jägerprüfung sowie die Klarstellung, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine jagdlich befriedeten Gebiete sind. Darüber hinaus wird das Jagdrecht insgesamt modernisiert und für das digitale Zeitalter weiterentwickelt.

Beitragsbild: © inn-sider.de


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