Parkscheibe richtig einstellen
(mid/ak-o) Auf vielen Parkplätzen muss eine Parkscheibe genutzt werden. Wie sie richtig eingestellt wird und welche Strafen anderweitig drohen, verrät der ADAC.
Die Parkscheibe muss immer blau-weiß, 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Auch die Nummerierung der Uhrzeit muss in die richtige Richtung laufen (1,2,3,4 von links nach rechts und nicht 4,3,2,1). Andernfalls droht eine Strafe von 20 Euro. Zwar kann man auch Parkscheiben in anderen Farben und mit Beschriftungen kaufen, diese dürfen aber nicht genutzt werden.
Beim Einstellen der Parkscheibe ist wichtig, dass die Zeit immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt wird.
Tut man dies nicht, droht ein Verwarnungsgeld von 30 bis 40 Euro. Wird das Auto zum Beispiel um 13:05 Uhr geparkt, muss die Parkscheibe auf 13:30 Uhr gestellt werden. Außerdem sollte sie so im Auto liegen, dass sie von außen gut lesbar ist, am besten auf dem Armaturenbrett. Der ADAC weist zudem darauf hin, dass das Weiterdrehen der Parkscheibe nach Ende der Parkzeit nicht erlaubt ist. Will man den Parkplatz weiter nutzen, muss ein neuer Parkvorgang eingeleitet werden. Einfach vor- und zurückfahren reicht dafür nicht aus. Fährt man jedoch einmal um den Block und ist der Parkplatz dann noch frei, darf man ihn wieder verwenden und die Parkzeit neu einstellen.
Für elektronische Parkscheiben gibt es ebenfalls genaue Vorschriften:
Beim Abstellen des Fahrzeugs muss man sie automatisch auf die nächste halbe Stunde einstellen. Die Zeit darf auch nicht mitlaufen, der Zeitpunkt des Abstellens darf sich also nicht verändern. Optisch muss sich auf der Vorderseite das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen befinden, über dem Display muss „Ankunftszeit“ stehen. Die Zeit muss in 24 Stunden angegeben werden und die Zahlen müssen eine Höhe von mindestens zwei Zentimetern haben.
Beim Überziehen der Parkzeit werden Bußgelder fällig:
Parkt man bis zu 30 Minuten über der erlaubten Zeit, kostet das 20 Euro. Bei einer Überziehung bis zu einer Stunde sind es 25 Euro. Bei bis zu zwei Stunden drohen 30 Euro Bußgeld und bei mehr als drei Stunden sind es 40 Euro.
Übrigens benötigen auch Motorräder eine Parkscheibe, erklärt der ADAC. Wo sie anzubringen ist, schreibt der Gesetzgeber jedoch nicht vor. Wichtig ist, dass sie hält und gut sichtbar ist.
Beitragsbild:Laut Gesetz ist nur ein einziger Blauton für die Parkscheibe erlaubt Foto: Thomas Wolter/pixabay.com/mid/ak-o