150 Jahre deutscher Nationalstaat
Am 18. Januar 1871 besiegelte die zeremonielle Krönung des preußischen Königs Wilhelm I. zum deutschen Kaiser im Spiegelsaal von Versailles die deutsche Reichsgründung. Formal gründete sich der Krönungsakt auf das Inkrafttreten der Verfassung des Kaiserreichs am 1. Januar desselben Jahres und bildete den ersten deutschen Nationalstaat als konstitutionelle Monarchie. Noch unter König Wilhelms I. Vorgänger Friedrich Wilhelm IV. war eine Verfassung zunächst undenkbar gewesen und musste in der Revolution von 1848/49 erzwungen werden. Die deutsche Verfassung von 1871 weitete nicht nur das Wahlrecht des Parlaments auf ein allgemeines und gleiches Männerwahlrecht aus, sie legte auch die Grundlage für eine deutsche Identität durch Vereinigung der einzelnen deutschen Staaten. In diesem Zusammenhang darf der konfliktreiche Kontext der Reichsgründung nicht außer Acht gelassen werden. Die Kaiserkrönung fand in den letzten Zügen des deutsch-französischen Krieges statt und die Wahl des Spiegelsaals von Versailles war eine Demütigung der Franzosen. Das deutsche Kaiserreich wurde nach dem ersten Weltkrieg von der Weimarer Republik abgelöst. (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung).
Die deutsche Reichsgründung erfolgte 1871 nach dem gemeinsamen Sieg der deutschen Staaten im Deutsch-Französischen Krieg in mehreren Schritten. Mit den sogenannten Novemberverträgen von 1870 traten die süddeutschen Staaten, die Königreiche Bayern und Württemberg, die Großherzogtümer Baden und Hessen dem Norddeutschen Bund bei. Es trat die neue Bundesverfassung in Kraft, wodurch der föderale deutsche Staat erheblich zum neu geschaffenen Deutschen Reich ausgedehnt wurde. Als Reichsgründungstag wurde der 18. Januar gefeiert, an dem der preußische König Wilhelm I. in Versailles zum Deutschen Kaiser proklamiert worden war. Rechtlich gesehen stelle dies keine Reichsgründung dar, sondern den Amtsantritt des Kaisers. Am 16. April 1871 wurde die Verfassung für das Deutsche Reich erlassen.
König Ludwig II. war stets auf Eigenständigkeit und Unabhängigkeit seines Landes bedacht
Das Königreich Bayern stand von allen vier souveränen Staaten einer kleindeutschen Einheit am stärksten ablehnend gegenüber. König Ludwig II. war stets auf Eigenständigkeit und Unabhängigkeit seines Landes bedacht. Um nicht isoliert zu werden, trat Bayern mit dem Vorschlag eines neuen Verfassungsbündnisses in die Verhandlungen ein. Dieses Verfassungsbündnis lief auf die Gründung eines neuen Bundes mit neuer Bundesverfassung hinaus.
Bayern hatte sich vom preußischen König Wilhelm brieflich versprechen lassen, die Selbstständigkeit und Integrität Bayerns zu wahren. Durch den Vertrag vom 23. November 1870 zwischen dem Norddeutschen Bund und dem Königreich Bayern behielt Bayern neben der Kultur- und Steuerhoheit aber auch noch zahlreiche weitere so genannte Reservatrechte, wie eigenes Heer, Postwesen und eigene Eisenbahn. Der bayerische Landtag nahm im Januar 1871 diesen Vertrag nach größten Widerständen, vor allem der bayerischen Patrioten, an.
Zeitgenössisch wurde es als das „Zweite Deutsche Reich“ nach dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bezeichnet.
(Quelle: Wikipedia)
Bild: „Die Proklamierung des Deutschen Kaiserreiches“, Anton von Werner, Public domain, via Wikimedia Commons