Wieder über 10 Jahre Haft für Bandenbetrug mit Schockanrufen
Das Landgericht Traunstein verurteilte am 11.04.2023 eine 38-jährige Frau aus Frankfurt am Main wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs durch Schockanrufe in 9 Fällen zu einer Haftstrafe von 10 Jahren 6 Monaten. Zugleich wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 80.000 € angeordnet. Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision der Angeklagten verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig, die Frau befindet sich weiterhin in Haft.
Nach den Feststellungen der 2. Strafkammer des Landgerichts Traunstein war die 38-jährige Angeklagte innerhalb der Bande sowohl Abholerin als auch Logistikerin. Die Mitglieder der Bande begingen von Juni 2021 bis Ende Juli 2022 organisiert und arbeitsteilig an verschiedenen Tatorten in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz zahlreiche Betrugsstraftaten in unterschiedlichen Besetzungen nach dem Muster des sogenannten Schockanrufs.
Hier wird älteren Personen durch die Tätergruppierung am Telefon z.B. vorgespiegelt, dass Anrufer ein Polizeibeamter oder Staatsanwalt sei und dass sich nahe Angehörige durch die Verursachung eines tödlichen Verkehrsunfalls in großer Not befinden und dringend Bargeld für eine angeblich zu zahlende Kaution zur Abwendung einer Inhaftierung benötigen. Die Opfer werden so zur Übergabe von großen Mengen Bargeld und Wertgegenständen an die Täterbande gebracht.
Mit seiner rechtlichen Bewertung, die nun vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist, folgte das Landgericht in vollem Umfang der Anklage der Staatsanwaltschaft Traunstein. In ihren Ermittlungen hatte die Spezialabteilung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem „Traunsteiner Modell“ Fälle aus ganz Süddeutschland zusammengezogen, um eine einheitliche Ahndung aller ermittelten Taten erreichen zu können. In enger Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeiinspektion (Z) in Traunstein und weiteren Polizeidienststellen der Polizeipräsidien Oberbayern Süd und Frankfurt am Main konnten die komplexen Ermittlungen letztlich erfolgreich abgeschlossen werden.
Mit dem Strafmaß von 10 Jahren 6 Monaten blieb die Strafkammer nur knapp unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft von 11 Jahren. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass die Frau Mitglied der Bande um einen 24-jährigen polnischen Staatsangehörigen war. Dieser war schon im August 2022 durch das Landgericht Traunstein wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in 12 Fällen zu einer Haftstrafe von 10 Jahren 8 Monaten verurteilt worden; das Urteil gegen ihn ist bereits seit März 2023 rechtskräftig.
Beitragsbild: Pixabay