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Öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll moderner zugleich schlanker werden

Der Ministerrat des Freistaats Bayern hat dem zwischen den Bundesländern ausgehandelten Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zugestimmt. Diese Reform umfasst Änderungen des Medien-, ARD-, ZDF- und Deutschlandradiostaatsvertrags sowie des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags. Ziel ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk moderner, digitaler und zugleich schlanker zu gestalten. Bayern hat als Treiber dieser Reform insbesondere auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Wert gelegt.

Kernpunkte der Reform

Modernisierung und Digitalisierung

  • Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird moderner und digitaler ausgerichtet.
  • Straffung der Strukturen soll zu effizienteren Arbeitsweisen führen.

Reduktion und Kooperation

  • Die Anzahl der Sparten- und Hörfunkkanäle wird deutlich reduziert.
  • Eine engere Zusammenarbeit mit meinungs- und vielfaltsrelevanten privaten Rundfunkanbietern wird verpflichtend.

Begrenzung von Textangeboten

  • Presseähnliche Textangebote werden eingeschränkt, um keine Konkurrenz zu privaten Verlagen darzustellen.

Deckelung der Kosten

  • Ausgaben für teure Sportrechte werden begrenzt.
  • Außertarifliche Gehaltsstrukturen werden kritisch überprüft.

Institutionelle Neuerungen

  • Ein Medienrat mit externen Sachverständigen wird eingeführt, der die Qualität und Auftragserfüllung überwacht.

Integration neuer Mediennutzungsmuster

  • Öffentlich-rechtliche Angebote werden durch sogenannte „Embedding“-Verfahren auf privaten Plattformen verlinkt, um die konvergente Medienlandschaft besser abzubilden.

Umfang und Anzahl der öffentlich-rechtlichen Sender

Fernsehangebote

  • ARD (Das Erste): Gemeinschaftliches Programm der Landesrundfunkanstalten.
  • ZDF: Bundesweites Angebot des zweiten deutschen Fernsehens.
  • Dritte Programme: Regionale Sender wie BR Fernsehen, WDR Fernsehen und NDR Fernsehen.
  • Spartenkanäle: Arte, 3sat, Phoenix, KiKA, ARD alpha und ZDFinfo.

Hörfunkangebote

  • Rund 60 Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten, darunter:
    • Kultur- und Klassikprogramme (z. B. Bayern 4 Klassik, SWR2).
    • Pop- und Jugendsender (z. B. BR Puls, 1LIVE).
    • Nachrichten- und Informationssender (z. B. Deutschlandfunk, Inforadio).
  • Deutschlandradio: Mit den Programmen Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova.

Onlineangebote

  • Mediatheken von ARD und ZDF mit Serien, Filmen und Dokumentationen.
  • Nachrichtenportale, Podcasts und zusätzliche digitale Inhalte.

Zeitplan und Ausblick

Der Reformstaatsvertrag wird nun dem Bayerischen Landtag zugeleitet. Die Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder ist für den 12. März 2025 vorgesehen. Anschließend erfolgt die Ratifizierung durch die Landesparlamente. Das Inkrafttreten ist für den 1. Dezember 2025 geplant.

Keine Anpassung des Rundfunkbeitrags

Die Reform enthält keine Anpassung des Rundfunkbeitrags. Auch die Überlegungen zu einem neuen Finanzierungsverfahren sind nicht Bestandteil des Reformstaatsvertrags.

Mit der Reform setzt Bayern wichtige Impulse für einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der den Anforderungen einer digitalen und vielfältigen Medienlandschaft besser gerecht wird.

Individuelle Interessen der Länder

Der Reformstaatsvertrag wurde bereits in einer zwischen den Ländern abgestimmten Fassung vorgelegt, was darauf hinweist, dass eine grundsätzliche Einigung auf die Inhalte besteht.

Bayern hat als einer der Vorreiter für die Reform wahrscheinlich darauf geachtet, dass die Interessen der anderen Länder berücksichtigt wurden, die Individuelle Interessen haben. Kleine Bundesländer könnten Bedenken haben, da die Reduktion von Spartenkanälen oder die stärkere Zusammenarbeit von Anstalten ihre regionalen Programme gefährden könnte. Große Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg könnten dagegen den wirtschaftlichen Fokus begrüßen, da sie oft größere Anteile an den Kosten des Rundfunks tragen. Manche Länder könnten die geplante Reduktion als Einschränkung der kulturellen Vielfalt wahrnehmen und daher skeptisch sein.

Dringlichkeit der Reform

Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Öffentlichkeit zunehmend unter Rechtfertigungsdruck steht, sehen viele Länder die Notwendigkeit zur Reform. Diese Dringlichkeit könnte dazu beitragen, dass die meisten Parlamente letztlich zustimmen.

Die geplante Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten im März 2025 signalisiert einen klaren Willen zur Umsetzung. Einzelne Änderungswünsche könnten aber zu Verzögerungen führen.

Es bleibt abzuwarten, ob alle Landesparlamente die Reform in der vorliegenden Form ratifizieren. Eine breite Zustimmung erscheint jedoch wahrscheinlich, da der Reformbedarf allgemein anerkannt ist. Gelingt dies nicht, könnte eine Überarbeitung oder eine erneute Verhandlungsrunde notwendig werden.

Beitragsbild: Dimitris Vetsikas from Pixabay

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