Mühldorf: Fahndungstreffer
Am Mittwoch, 08.01.2025, gg. 23.50 Uhr, stellte die Bundespolizei, Revier Mühldorf am Inn, in Zusammenarbeit mit der Autobahnpolizeistation Mühldorf am Inn einen Pkw auf der BAB 94 fest, für den eine Fahndungsnotierung bestand. Auf Grund eines nicht mehr bestehenden Versicherungsschutzes für den festgestellten Pkw sollte dieser noch vor Ort entstempelt und aus dem Verkehr gezogen werden.
Da der 35-jährige Pkw-Lenker jedoch glaubhaft nachweisen konnte, dass seit Mitte Dezember 2024 eine Kfz.-Haftpflichtversicherung für den genutzten Pkw bestand und in der versicherungsfreien Zeit der Wagen nicht genutzt wurde, setzten die uniformierten Polizeibeamten der Autobahnpolizeistation die zu treffenden Maßnahmen aus. Die Fahndungsnotiz wurde durch die Bundespolizei gelöscht.