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Gesetz zur Einführung eines Bayerischen Kinderstartgeldes auf den Weg

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzesentwurf für das bayerische Kinderstartgeld beschlossen. Wie beim bisherigen Familiengeld leistet Bayern mit der Förderung eine freiwillige Unterstützung für Familien, die es in keinem anderen Bundesland gibt. Sie bleibt, wie bisher auch, eine vom gewählten Lebensmodell der Familien unabhängige, besondere Anerkennung der Erziehungsleistung der Eltern. Diese erhalten einen größeren Gestaltungsspielraum, um die frühkindliche Erziehung und Bildung individuell zu ermöglichen und zu fördern.

Das Kinderstartgeld wird für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, eingeführt. Es beträgt 3.000 Euro pro Kind (Einmalzahlung) und wird zum ersten Geburtstag ausbezahlt. Bei Mehrlingen erfolgt eine mehrfache Zahlung. Die Auszahlung ist ab 1. Januar 2026 möglich. Der Antrag für das Kinderstartgeld kann gleichzeitig mit dem auf Elterngeld gestellt werden Die Abwicklung erfolgt – wie beim Familiengeld – durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Das Kinderstartgeld richtet sich an Berechtigte mit Hauptwohnsitz in Bayern. Es dient nicht der Existenzsicherung und wird daher nicht auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet.

Ziel der Neuausrichtung des Familiengeldes ist, die freiwerdenden finanziellen Mittel für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen einzusetzen. Familien, aber auch Kommunen und Träger von Kindertageseinrichtungen profitieren davon in erheblichem Maße.

Beitragsbild: Pexels auf Pixabay

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