Nachrichten aus Bayern

Freistaat passt Hochwasserhilfen im Bereich Landwirtschaft an

Der Freistaat reagierte schnell und entschieden auf die Überschwemmungsschäden und brachte auch eine Hochwasserhilfe 2024 für den Bereich Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei auf den Weg. Darin konnten bis zu einer maximalen Schadenssumme von 100.000 Euro 50 Prozent des Schadens ausgeglichen werden. Bei Schäden über 100.000 Euro und Existenzgefährdung konnte eine Notstandsbeihilfe beim Finanzministerium beantragt werden. Zum Ende der Antragsfrist am 30.09.2024 sind 1.430 Anträge bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingegangen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind für eine Fläche von rund 18.000 Hektar Hilfen beantragt, die Prüfung der geschädigten Flächen ist aber noch nicht abgeschlossen. Bis Ende Oktober können noch ausstehende Schätzerprotokolle nachgereicht werden. Bayernweit liegen 80 Anträge mit Schäden über 100.000 Euro vor, 37 davon liegen im Amtsbereich Nördlingen-Wertingen, voraussichtlich überwiegend im Überschwemmungsgebiet im Bereich des Riedstroms an der schwäbischen Donau. Die 43 weiteren Fälle wurden donauabwärts im Bereich Ingolstadt, Regensburg und Niederbayern beantragt.

Der Freistaat ist sich seiner Verantwortung bewusst und steht zur sogenannten Riedstromvereinbarung aus dem Jahr 2016. Daher wird das Hochwasserhilfsprogramm im Bereich der Landwirtschaft nochmals angepasst. In der festgelegten Gebietskulisse Riedstrom wird der Fördersatz für nicht versicherbare Schäden von 50 auf 80 Prozent erhöht. Bei versicherbaren Schäden bleibt er unverändert bei 25 Prozent. Zudem wird in dieser Gebietskulisse die Begrenzung der maximalen Zuwendung aufgehoben. Auch außerhalb dieser Kulisse gibt es Verbesserungen: zur Vermeidung unbilliger Härten wird die maximale Zuwendung von 50.000 auf 200.000 Euro erhöht. Damit berücksichtigt die Staatsregierung die besondere Situation im Bereich des Riedstroms, hilft zudem aber auch allen anderen Betrieben, deren Flächen in besonders hohem Schadensausmaß vom Hochwasser betroffen waren.

Der Freistaat lässt die betroffenen Landwirte nicht allein, fordert aber zugleich den Bund auf, sich jetzt an den Kosten zum Teilausgleich der Schäden zu beteiligen.

Beitragsbild: Hochwasser am Inn © inn-sider.de

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