Freiheitsstrafen für gewerbsmäßigen Betrug mit Hundewelpen und quälerische Tiermisshandlung
Rosenheim: Das Amtsgericht Rosenheim hat zwei rumänische Staatsangehörige, einen 41-jährigen Mann und eine 30-jährige Frau, als Mittäter wegen 14 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit dem Verkauf von importierten Hundewelpen und zwei Fällen der quälerischen Tiermisshandlung jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr vier Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Der rechtlichen Bewertung der Straftaten in der Anklage der Staatsanwaltschaft Traunstein ist das Gericht in vollem Umfang gefolgt. Gemäß dem Antrag des Staatsanwalts wurde im Urteil zugleich die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 7.000 Euro angeordnet und es wurde den beiden Angeklagten für die Dauer von drei Jahren verboten, Handel mit Tieren jeglicher Art zur treiben oder mit diesen sonstigen berufsmäßigen Umgang zu haben. Das Urteil, dem hinsichtlich der Rechtsfolgen eine Verständigung zugrunde lag, ist bereits rechtskräftig.
Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen der Polizeiinspektion Prien und der Staatsanwaltschaft Traunstein sowie den Feststellungen der zuständigen Strafrichterin am Amtsgericht Rosenheim fassten die beiden Angeklagten im Herbst 2021 den gemeinsamen Entschluss, sich mit dem Verkauf von aus dem Ausland importierten Hundewelpen unter Verstoß gegen tierseuchenrechtliche Bestimmungen eine dauerhafte Einkommensquelle von einigem Umfang zu verschaffen, indem sie die Käufer mit falschen Angaben zu den Welpen täuschen. Hierzu importierten sie von November 2021 bis Februar 2022 insgesamt 22 Hundewelpen der Rassen Malteser, Malteser-Bichon oder Maltipoo, die teilweise unter acht Wochen alt waren und nicht über die vorgeschriebene Tollwutimpfung verfügten, aus dem Ausland und verbrachten diese in ihre gemeinsame Wohnung in Bernau.
Von dort aus boten sie die Welpen in diversen Verkaufsportalen im Internet als angeblich zwölf Wochen alte, geimpfte, gechippte und entwurmte Welpen an, die bei dem Muttertier in ihrer Wohnung in Bernau aufgewachsen seien. Mit diesen falschen Angaben täuschten sie die Käufer bewusst, die bei Kenntnis der wahren Herkunft der Welpen diese jedenfalls nicht zu den vereinbarten Konditionen erworben hätten. Auf diese Weise verkauften die Angeklagten in 14 Fällen jeweils einen Welpen zu Kaufpreisen zwischen 1.300 Euro und 1.400 Euro und erzielten so betrügerisch einen gemeinschaftlichen Verkaufserlös von 19.300 Euro.
Zwei der Welpen waren bereits bei der Übergabe an die Käufer schwer erkrankt und verstarben jeweils wenige Tage später, obwohl von den Käufern sofort eine tierärztliche Behandlung veranlasst worden war. In diesen Fällen wurden die Angeklagten auch wegen quälerischer Tiermisshandlung verurteilt, da sie die erheblichen und über mehrere Tage andauernden Leiden und Schmerzen der beiden Welpen, die durch die verzögerte Behandlung, den Halterwechsel und den Transport verursacht wurden, jedenfalls billigend in Kauf genommen haben.
Zu Gunsten der Angeklagten wurde bei der Strafzumessung gewertet, dass sie nicht vorbestraft waren, ein vollumfängliches Geständnis ablegten und zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung den Schaden bereits teilweise wiedergutgemacht hatten. Daher konnte die Vollstreckung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden.
Hinsichtlich des nach Abzug der bereits geleisteten Schadenswiedergutmachung und der Aufwendungen der Angeklagten verbleibenden Schadens in Höhe von rund 7.000 Euro wurde die Einziehung von Wertersatz angeordnet. Da die Gefahr weiterer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz besteht, wurde den beiden Angeklagten im Urteil auch für die Dauer von drei Jahren verboten, Handel mit Tieren jeglicher Art zur treiben oder mit diesen sonstigen berufsmäßigen Umgang zu haben.
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